Hintergrund der Anhörung
Am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung statt. Neben dem Gesetzentwurf wurden 13 Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Anträge der AfD‑Fraktion zum nationalen Mortalitätsregister und zur Offenlegung von Rohdaten klinischer Prüfungen diskutiert. Der Entwurf gilt als zentrale Weichenstellung für die zukünftige Nutzung von Gesundheitsdaten in Forschung und Versorgung.
Datenschutzkritik
Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise kritisierte die im Gesetzentwurf enthaltenen Datenschutzregelungen als mangelhaft. Er wies darauf hin, dass die erlaubten Verwendungszwecke weit über die reine Forschung hinausgehen und operative Zwecke mit hohem Missbrauchsrisiko einschließen, ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen. Weiterhin fehle ein Schutz für die Nutzung der Krankenversicherungsnummer sowie eine Evaluierung und Befristung des Gesetzes, was nach seiner Einschätzung gegen die DSGVO und grundrechtlich garantierte Datenschutzprinzipien verstoße.
Fokus auf seltene Erkrankungen
Die Eva Luise‑ und Horst‑Köhler‑Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen begrüßte den Gesetzentwurf, forderte jedoch einen stärkeren Fokus auf seltene Erkrankungen. Für die mehr als vier Millionen Betroffenen in Deutschland seien Register von besonderer Bedeutung, da sie häufig die einzige Datengrundlage für Forschung und Versorgungsverbesserungen darstellen. Die Stiftung schlug vor, die Möglichkeiten der Datenverknüpfung auszubauen und sicherzustellen, dass kleine Register nicht benachteiligt werden.
Qualität und Qualifizierungsverfahren
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) bezeichnete den Entwurf als wichtigen ersten Schritt, betonte jedoch, dass die aktuelle Regelung nicht ausreiche, um die Datenqualität und Nutzbarkeit zu erhöhen. Ein Sprecher des G‑BA forderte, dass bereits beim Aufsetzen eines Registers die konkrete Versorgungs‑ oder Forschungsfrage berücksichtigt werden müsse und vollständige Datensätze notwendig seien. Gleichzeitig wies ein Sprecher der Technologie‑ und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) darauf hin, dass das geplante Qualifizierungsverfahren wenig Interesse erhalte und mehr Anreize, etwa über einen zentralen Finanzierungsfonds, nötig seien. Der Branchenverband Bitkom ergänzte, dass das Verfahren stärker standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden solle, um Rückstaus zu vermeiden.
Weitere Stellungnahmen von Fachverbänden
Die Bundesärztekammer (BÄK) sah den Entwurf als Schritt zu einer leistungsfähigeren und interoperableren Registerlandschaft, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Verarbeitung identifizierbarer Klardaten und forderte die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Datenminimierung. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regte an, vorhandene Register vollständig zu erfassen und eine Registrierungspflicht für Registerbetreiber einzuführen. Zudem wurde vorgeschlagen, dass Krankenkassen Zugriff auf Daten aus dem Implantateregister erhalten, um Versicherten bei Behandlungsfehlern besser zu helfen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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