Deutschland: Gesundheitsreform – Kontroverse um Notfallversorgung
Kernpunkt der Anhörung
Eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 9. September 2026 behandelte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (21/6808) sowie den Antrag der Fraktion Die Linke zur bedarfsgerechten und krisenfesten Akut- und Notfallversorgung (21/5822). Ziel sei eine effizientere Versorgung von Patienten in akuten Notlagen.
Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte Bedenken hinsichtlich der Finanzierung. Sie verwies auf Widersprüche zu bereits beschlossenen Reformen, insbesondere zum GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz, und warnte, dass die geplante Finanzierung aus den budgetierten Vergütungen der Vertragsärzte zu Doppelstrukturen und zu einer Reduktion verfügbarer Finanzmittel führen könne.
Einwände der Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer (BÄK) erkennt die Notwendigkeit einer Reform an, betont jedoch, dass sie im Gesamtkontext anderer Reformen gesehen werden muss. Sie kritisierte das geplante Nebeneinander verschiedener Systeme, die fehlende Kapazität für rund‑um‑die‑Uhr‑Telemedizin und forderte eine verlässliche Refinanzierung der Notfallbehandlungskosten für nicht krankenversicherte Patienten.
Standpunkt der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält das Vorhaben für unzureichend finanziert und zu komplex. Sie sieht die Integrierten Notfallzentren (INZ) als zentrale Einrichtungen, bemängelt jedoch die mangelnde Vergütung und die Gefahr, dass Krankenhäuser zu reinen „Hilfsorganen“ des vertragsärztlichen Sicherstellungssystems werden.
Forderungen des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) fordert klare rechtliche Rahmenbedingungen, die Notfallsanitätern ein eigenverantwortliches Handeln ermöglichen und heilkundliche Befugnisse auch außerhalb akuter Lebensgefahr ausweiten.
Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) schlägt die Einführung einer kurzzeitigen Notfall‑Palliativversorgung vor, um unnötige Intensivbehandlungen am Lebensende zu vermeiden. Sie fordert die Regelung eines Leistungsanspruchs im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Empfehlungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung betont die Notwendigkeit einheitlicher, bundesweiter Versorgungsstrukturen, klarer Zuständigkeiten und abgegrenzter Finanzierungsverantwortungen, um die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Patientensteuerung zu verbessern.
Praktische Umsetzungsideen aus der Fachöffentlichkeit
Ein Vertreter des Deutschen Hausärzteverbands schlug vor, das Dispensierrecht auf den mobilen Notdienst zu übertragen, um immobile Senioren zu versorgen. Notfallsanitäter Kimberly Locher wies darauf hin, dass Personalmangel zu unbesetzten Fahrzeugen führe und die Rufnummer 116 117 häufig von Personen genutzt werde, die keine akute Notlage haben, weil fehlende ambulante Angebote sie zum Rettungsdienst treiben.
Regierungsentwurf im Überblick
Der Gesetzentwurf sieht digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) vor, die Notaufnahme, KV‑Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle kombinieren. Die Rufnummer 116 117 soll künftig Terminservice und Akutleitstelle verbinden, telemedizinische Angebote rund um die Uhr bereitstellen und die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der GKV verankern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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