Nach einer Kabinettssitzung hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgestellt, das die Stabilität der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sichern soll. Das Kernziel besteht darin, die Ausgaben im Gesundheitswesen stärker an den Einnahmen zu orientieren und damit langfristig die Beitragshöhe zu begrenzen.
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund künftig einen höheren Anteil an den Gesundheitskosten für Menschen in der Grundsicherung übernimmt. Zusätzlich wird von Pharmaunternehmen ein erhöhter Beitrag zur Finanzierung der GKV verlangt, um den Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu dämpfen.
Kostendämpfung durch Ausgabenbindung
Alle Leistungsbereiche des Gesundheitswesens sollen künftig nur noch Ausgaben zulassen, die sich an den tatsächlichen Einnahmen orientieren. Preis- und Vergütungssteigerungen werden auf das Niveau der durchschnittlichen Bruttolohnentwicklung begrenzt. Kosten für homöopathische Arzneimittel und Cannabis‑Blüten entfallen künftig.
Änderungen im Arzneimittelbereich
Ein ergänzender Herstellerabschlag wird eingeführt, während der Rabatt, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente gewähren müssen, erhöht wird. Diese Maßnahmen sollen die Finanzierung der GKV zusätzlich stabilisieren.
Begrenzung von Verwaltungskosten und Zuzahlungen
Die Vergütungen von Führungskräften der Krankenkassen sowie deren Ausgaben für Verwaltung und Werbung werden gedeckelt. Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte werden einmalig um 50 % erhöht, während die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 % reduziert werden.
Anpassungen bei der Familienversicherung
Ab 2028 zahlen mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreuen. Für andere mitversicherte Partner wird ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners erhoben.
Weitere Versorgungsregelungen
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird angepasst, wobei bereits begonnene Behandlungen bis zum Abschluss vollständig erstattet bleiben. Zudem können qualifizierte Zahnärzte künftig kieferorthopädische Leistungen erbringen, um die Versorgung in ländlichen Regionen zu sichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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