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Gewalttaten gegen DB-Mitarbeiter von 2019 bis 2025 stark gestiegen
AI GENERATED 21.04.2026 11:15 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

Gewalttaten gegen DB-Mitarbeiter von 2019 bis 2025 stark gestiegen

Anstieg der FälleDie Zahl der im Dienst von Gewalttaten betroffenen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG ist von 1.882 im Jahr 2019 auf 3.023 im Jahr 2025 angestiegen. Die…

Anstieg der Fälle

Die Zahl der im Dienst von Gewalttaten betroffenen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG ist von 1.882 im Jahr 2019 auf 3.023 im Jahr 2025 angestiegen. Die Angaben stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.

Ursachen des Anstiegs

Die Regierung führt das gestiegene Reisendenaufkommen seit der Corona‑Pandemie als wesentlichen Faktor an. Mehr Fahrgäste bedeuten häufigere Kontrollen in Zügen und an Bahnhöfen, etwa bei Fahrausweiskontrollen oder der Identitätsprüfung anhand von Personaldokumenten.

Verhalten der Reisenden

In den genannten Kontrollsituationen zeigen laut Aussage der Behörde Reisende eine aggressivere Haltung gegenüber Beschäftigten in Unternehmenskleidung, was sich in verbalen und tätlichen Übergriffen äußert.

Einsatz von Bodycams im Nahverkehr

Seit 2024 stehen Bodycams freiwillig für Kundenbetreuer im Nahverkehr zur Verfügung. Etwa 1.400 von rund 5.500 Kundenbetreuern nutzen das Angebot, was einer Ausstattungsquote von rund 26 % entspricht. Zusätzlich tragen 173 Mitarbeiter der DB‑Sicherheit Bodycams, entweder anlassbezogen oder permanent.

Pilotprojekte im Fernverkehr

Ab dem Jahr 2025 werden im Fernverkehr Pilotprojekte mit Bodycams durchgeführt, um die Situation für Personal und Fahrgäste zu verbessern.

Reaktion der Regierung

Die Bundesregierung betont, dass die steigende Zahl von Übergriffen eng mit dem erhöhten Passagieraufkommen zusammenhängt und verweist auf die bereits eingeführten technischen Maßnahmen. Weitere Schritte seien geplant, um die Sicherheit von Personal langfristig zu erhöhen. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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