Zielsetzung der Bundesregierung
Bis zum Jahr 2030 soll ein gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer erreicht werden, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion vom 5. Mai 2026 formuliert hat.
Rechtlicher Rahmen
Die Freiheit, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte zu wählen, ist durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt. Deshalb kommt ein unmittelbarer staatlicher Eingriff in individuelle Berufswahlentscheidungen nicht in Betracht.
Geplante MaĂźnahmen
Stattdessen sollen strukturelle Hürden reduziert und Rahmenbedingungen verbessert werden, etwa durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wahlfreiheit faktisch zu stärken.
Stärkung der Erwerbsbeteiligung
Die Bundesregierung betont, dass ihre Initiativen zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und zur Entgeltgleichheit den Wunsch von Männern und Frauen nach wirtschaftlicher Eigenständigkeit ernst nehmen.
Studienlage zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit
Die SINUS‑Studie „Auf eigenen Füßen stehen“ (2025) zeigt, dass 92 Prozent der Bevölkerung wirtschaftliche Eigenständigkeit persönlich wichtig finden – ein Wert, der für Männer wie für Frauen gleichermaßen gilt.
Erwartete Auswirkungen
Durch die angestrebte Entgeltgleichheit soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bevölkerung gestärkt werden, was im Einklang mit den Zielen des Koalitionsvertrags steht.
Formaler Kontext
Die Antwort trägt die Dokumentnummer 21/5643 und bezieht sich auf die Kleine Anfrage 21/5239. Sie wurde von der Bundesregierung im Rahmen ihrer politischen Arbeit veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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