Deutschland: Grenzkontrollen belasten Bundespolizei stark
Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundes, hat am 8. Juli 2026 im Interview mit dem Parlamentsfernsehen darauf hingewiesen, dass die an den Außengrenzen durchgeführten stationären Kontrollen die Belastung der Bundespolizei erheblich erhöhen. Trotz rund 60 Kontrollstellen fehlten an vielen Standorten akzeptable Sanitäreinrichtungen, was die Dauerbelastung für die Einsatzkräfte in Frage stellt.
Steigende Beschwerdezahlen
Im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 gingen 421 Eingaben beim Polizeibeauftragten ein, was einem Anstieg von über 50 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Davon stammten 323 Eingaben von Buergern, 98 von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes. Rund zwölf Prozent betrafen Diskriminierung, vor allem bei Grenzkontrollen, und in zehn Fällen wurde polizeiliches Verhalten beanstandet.
Ergebnisse von Standortbesuchen
Bei Besuchen an Grenzkontrollstellen stellte Grötsch fest, dass bis zu 14 000 Beamte, insbesondere der Bundesbereitschaftspolizei, mit hohen Überstunden belastet sind. Der dauerhafte Einsatz großer Kräfteanteile an den Grenzen wirke sich zudem auf andere Kernaufgaben der Bundespolizei aus.
Empfehlungen zur Entlastung
Der Polizeibeauftragte fordert mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Kontrollen und schlägt vor, eigene Infrastruktur für Grenzkontrollstellen bereitzustellen, um die Belastung für das Personal langfristig tragbar zu machen.
Verbesserungen bei Infrastruktur
Einige der im Vorjahr kritisierten Ausstattungs- und Infrastrukturprobleme seien inzwischen verbessert worden, jedoch bestünden weiterhin Defizite beim Schutz vor Hitze und Kälte sowie bei den sanitären Einrichtungen an mehreren Standorten.
Berichtseinreichung
Der Jahresbericht wurde am 7. Juli 2026 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner überreicht. Grötsch, seit März 2024 erster Polizeibeauftragter des Bundes, prüft strukturelle Mängel bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundestagspolizei und ist Ansprechpartner für Beschäftigte sowie Buerger, die von polizeilichem Fehlverhalten betroffen sind.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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