Die Bundesregierung betont, dass ein erheblicher Teil der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) bereits in nationales Recht umgesetzt sei. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juni 2026 hob die Regierung die Bedeutung von Energieeffizienz für die Wettbewerbsfähigkeit und die Erreichung der deutschen sowie europäischen Klimaziele hervor.
Bedeutung der Energieeffizienz
Energieeffizienz werde als Schlüssel zur Kosteneffizienz und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland betrachtet. Die Bundesregierung sieht in einem sparsamen Umgang mit Energie eine zentrale Voraussetzung, um die aktuelle Lage zu bewältigen und langfristige Klimaziele zu erreichen.
Umgesetzte Maßnahmen
Verschiedene gesetzliche und nachgelagerte Maßnahmen seien bereits in Kraft, wodurch „große Teile der EED bereits national umgesetzt“ seien. Diese Maßnahmen umfassen regulatorische Vorgaben, Förderprogramme und Informationsinitiativen, die zusammen zu den deutlichen Effizienzfortschritten der letzten Jahre beigetragen haben.
Finanzielle Förderung
Ein etabliertes Förderinstrument ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, die Unternehmen bei Investitionen in effiziente Technologien unterstützt. Das Programm sei Teil eines breiten Portfolios, das seit Jahren wirksam sei.
Informationsinitiativen
Die Initiative Energieeffizienz‑ und Klimaschutz‑Netzwerke dient der Verbreitung von Best‑Practice‑Beispielen und der Sensibilisierung von Unternehmen sowie der Öffentlichkeit. Sie ergänze regulatorische und finanzielle Maßnahmen durch gezielte Aufklärung.
Ausblick auf Gesetzesnovelle
Mit der bevorstehenden Novelle des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sollen weitere Teile der EED in nationales Recht überführt werden. Die Bundesregierung plant, die bestehenden Regelungen zu erweitern und neue Anreize zu schaffen.
Antwort auf Kleine Anfrage
Die Antwort auf die Kleine Anfrage (21/5391) dokumentiere die bereits umgesetzten Teile der EED und skizziere die geplanten Schritte. Sie sei ein Hinweis darauf, dass Deutschland über ein „breites und wirksames Portfolio“ an langjährig etablierten Energieeffizienzmaßnahmen verfüge, das sich auf Regulierung, Förderung und Information stütze.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung