Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in einem Gesetzantrag (21/6647) die Bundesregierung aufgefordert, die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaft‑ und Schenkungsteuerrecht abzuschaffen und durch großzügige, flexible Stundungsmöglichkeiten zu ersetzen, um eine bestehende Steuergap zu schließen.
Hintergrund der Verschonungsbedarfsprüfung
Die Verschonungsbedarfsprüfung wurde 2016 von der damaligen schwarz‑roten Bundesregierung eingeführt. Sie ermöglicht es Erwerbern, bei Nachweis persönlicher Zahlungsunfähigkeit die Erbschaft‑ oder Schenkungsteuer ganz oder teilweise zu erlassen.
Steuerliche Auswirkungen
Nach Angaben der Grünen lag der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im vergangenen Jahr bei rund zwei Prozent, obwohl die nominalen Steuersätze im Erbschaft‑ und Schenkungsteuerrecht bis zu dreißig Prozent betragen.
Finanzielle Einbußen der Länder
Im Jahr 2024 wurden bei Erbschaften über 26 Millionen Euro in 95 Prozent der Fälle Steuern erlassen. Die Sonderregel habe den Bundesländern rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet.
Argumente der Grünen
Die Fraktion argumentiert, dass die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil verschaffe, bestehende Unternehmen künstlich absichere und unternehmerische Innovationen hemme.
Gesetzesvorschlag
Im Gesetzantrag wird gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Verschonungsbedarfsprüfung abschafft und stattdessen großzügige, flexible Stundungsoptionen für große Erbschaften einführt.
Ausblick
Die Grünen erwarten, dass die Abschaffung der Befreiung zu einer höheren Steuerlast für sehr große Erbschaften führt, die Steuerbelastung zwischen großen und mittleren Erben angleicht und zusätzliche Einnahmen für die Länder generiert.
Verfahrensstand
Der Antrag wurde am 24. Juni 2026 im Rahmen der Kurzmitteilung hib 518/2026 des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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