Grüne fordern Auskunft zur Umsetzung des Exekutiven Fußabdrucks
Der Bundestag hat am 8. Januar 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten, in der nach der praktischen Umsetzung des Exekutiven Fußabdrucks bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen gefragt wird.
Hintergrund des Exekutiven Fußabdrucks
Der Exekutive Fußabdruck ist ein Instrument, das die Einflussnahme von Interessenvertretungen auf die Gesetzgebung transparent machen soll. Die Regelungen dazu wurden im Rahmen der Staatsmodernisierung in den letzten Jahren eingeführt, um die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen zu erhöhen.
Anliegen der Kleinen Anfrage
Die Abgeordneten erkundigen sich, welche Haus- oder Dienstanweisungen, Leitlinien oder sonstigen internen Regelungen in den Ministerien existieren, um den Exekutiven Fußabdruck zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird nach konkreten Beispielen von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen gefragt, in denen die wesentliche Einflussnahme von Interessenvertretungen bereits ausgewiesen ist.
Ein weiteres Ziel der Anfrage ist es, zu erfahren, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen kann, wenn ein Ministerium die Vorgaben des Exekutiven Fußabdrucks bei der Erstellung von Entwürfen nicht einhält.
Erwartete Maßnahmen bei Nicht‑Umsetzung
Nach Angaben des Bundesministeriums für Rechts‑ und Verbraucherschutz können bei Verstößen interne Prüfungen, Sanktionen oder die Anforderung von Korrekturen initiiert werden. Die Fraktion will prüfen, ob diese Instrumente bereits ausreichend ausgestaltet sind.
Reaktionen und weitere Schritte
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont, dass Transparenz ein zentrales Element einer modernen Verwaltung sei und fordert eine zeitnahe Rückmeldung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Anfrage zu prüfen und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu beantworten.
Die Diskussion um den Exekutiven Fußabdruck spiegelt ein breiteres Interesse an mehr Offenheit im Gesetzgebungsprozess wider und könnte künftig zu einer stärkeren Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren führen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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