Kernaussagen der Anfrage
Der Bundestag hat am 14. Juli 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen veröffentlicht. In der Anfrage wird die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Dezember 2025 gestartete und im März 2026 beendete Abfrage zu Cum/Cum‑Gestaltungen thematisiert. Laut Vorbemerkung der Fraktion beläuft sich der geschätzte Gesamtschaden durch Cum/Cum‑Gestaltungen in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro.
Erwartete Informationen
Die Fraktion möchte wissen, wie viele angeschriebene Kreditinstitute solche Gestaltungen im Sinne des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 9. Juli 2021 gemeldet haben und wie sich die Meldungen seit der letzten Abfrage entwickelt haben. Weiter interessiert die Verteilung der meldenden Institute nach Trägerschaft – öffentlich‑rechtlich, genossenschaftlich oder privat – sowie nach Fonds und Versicherungen.
Schadensschätzung der BaFin
Ein weiteres Anliegen ist die Angabe der von der BaFin erwarteten Schadenssummen. Die Fraktion fordert eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Institutgruppen und nach den Zeiträumen bis 2010 sowie von 2010 bis 2025.
Hintergrund zu Cum/Cum‑Geschäften
Cum/Cum‑Gestaltungen sind Finanzstrukturen, bei denen Erträge aus einem Fonds an einen anderen weitergeleitet werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen. Sie können zu erheblichen Verlusten führen, wenn die zugrunde liegenden Anlagen an Wert verlieren, was die hohe Schadensschätzung erklärt.
Relevanz fĂĽr die Finanzaufsicht
Die Anfrage soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die aktuelle Aufsichtspraxis der BaFin mögliche Risiken erkennt und adressiert. Durch die detaillierte Aufschlüsselung erhofft sich die Fraktion, mögliche Schwachstellen im Meldeverfahren zu identifizieren.
Ausblick
Die Ergebnisse der BaFin‑Abfrage werden voraussichtlich im kommenden Parlamentarischen Wochenbericht diskutiert. Die Fraktion betont, dass die gewonnenen Daten für künftige Regulierungsmaßnahmen von Bedeutung seien.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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