Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen‑ und Körperschaftsteuer vorsieht.
Steuersatz und Anwendungsbereich
Der Entwurf sieht einen Mindeststeuersatz von 33 Prozent vor und legt einen branchenunabhängigen Anwendungsbereich fest, sodass alle Unternehmen gleichermaßen erfasst werden können.
Definition des Übergewinns
Als „Übergewinn“ soll die übermäßige Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und weitergegebenen Preisen unter oligopolistischen Strukturbedingungen definiert werden. Ziel sei es, Gewinne zu erfassen, die aus der Ausnutzung von Marktmacht resultieren.
Geopolitischer Kontext
Die Schließung der Straße von Hormus habe den Rohölpreis zeitweise auf bis zu 118 US‑Dollar pro Barrel getrieben. Laut Antrag habe dies zu steigenden Energiekosten, höherer Inflation und belasteten Haushalten geführt.
Finanzielle Auswirkungen
Berechnungen zufolge hätten Mineralölkonzerne in Deutschland in den ersten Wochen des Iran‑Kriegs täglich rund 21 Millionen Euro zusätzlichen Gewinn erzielt.
Begründung der Fraktion
Die Grünen argumentieren, dass die Steuer marktbedingte Fehlverteilungen korrigieren, den Missbrauch von Angebots‑Marktmacht eindämmen und einen inflationären Preisschock für Verbraucher abwenden solle.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf (Antrag 21/6649) wird nun im Bundestag beraten; bei Zustimmung könnte die Übergewinnsteuer in die Steuerrechtslage integriert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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