Deutschland: Grüne fordern Gesetz zur Verwertung nachrichtenloser Konten
Ein Gesetzentwurf soll die Nutzung von Vermögen aus nachrichtenlosen Konten regeln und es dem Staat ermöglichen, diese Mittel in einen neu zu schaffenden Social Impact Fonds zu überführen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Bundesministerpräsidenten im Rahmen des Antrags 21/7899 dazu aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Definition und Fristen
Ein Konto gilt als nachrichtenlos, wenn der Finanzdienstleister trotz wiederholter Kontaktversuche keinen Kontakt zu Inhaber oder Rechtsnachfolger herstellen kann. Als Frist wird zunächst ein Zeitraum von zehn Jahren nach dem letzten Kundenkontakt festgelegt; im Todesfall reduziert sich diese Frist auf drei Jahre. Nach Ablauf der jeweiligen Frist und erfolgloser Suche soll das darauf befindliche Geld weitergeleitet werden.
Zentrales Melderegister und Social Impact Fonds
Die Grünen verlangen die Einrichtung eines zentralen, öffentlich einsehbaren Melderegisters beim Bundesamt für Justiz, in dem sämtliche nachrichtenlosen Konten erfasst werden. Das dort gesammelte Vermögen soll in den neu zu schaffenden Social Impact Fonds fließen, aus dem Sozialunternehmen, gemeinnützige Träger und soziale Projekte finanziert werden.
Umfang des Vermögens
Der Antragssteller schätzt, dass auf deutschen Bankkonten ein Vermögen von vier bis neun Milliarden Euro liegt, das derzeit kaum genutzt wird. Gegenwärtig schreiben Banken solche Guthaben nach etwa 30 Jahren als Ertrag aus und versteuern sie als Gewinn, obwohl ein Auszahlungsanspruch der eigentlich Berechtigten weiterhin bestehen kann.
Internationale Einordnung
Nach Angaben der Abgeordneten sei Deutschland das einzige Land der Gruppe der Sieben (G7), das bislang keine gesetzliche Regelung für nachrichtenlose Konten habe. Die vorgeschlagene Regelung würde damit eine Lücke schließen, die in anderen Mitgliedsstaaten bereits adressiert wurde.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf soll zunächst die Bankguthaben, Wertpapier- und Investmentdepots sowie Schließfächer umfassen; in einer zweiten Stufe sollen kapitalbildende Lebensversicherungsverträge und Altersvorsorgekonten einbezogen werden. Der Antrag wurde am 14.09.2026 im Parlament eingebracht und wird nun von der Bundesregierung geprüft.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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