Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5480) soll das Sexualstrafrecht zu einer Konsens‑basierten Regelung weiterentwickeln. Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag erstmals über den Entwurf beraten. Ziel ist es, den Schutz vor sexueller Misshandlung zu stärken, indem die Zustimmung als alleinige Voraussetzung für die Strafbarkeit definiert wird.
Aktueller Rechtsrahmen
Nach der geltenden Rechtslage wird ein sexueller Übergriff strafbar, wenn ein erkennbarer entgegenstehender Wille der betroffenen Person vorliegt – die sogenannte „Nein‑heißt‑Nein“-Regel. Diese Formulierung verlangt, dass der Wille des Betroffenen eindeutig erkennbar sein muss.
Kritik der Fraktion
Die Fraktion argumentiert, dass die bestehende Regelung in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken führt. Sie verweist darauf, dass Personen in Schocksituationen, durch Passivität, Angst, Machtungleichgewichte oder frühere Gewalterfahrungen ihren Widerstand nicht immer eindeutig äußern können. Nach Ansicht der Fraktion verlagert das aktuelle System die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe faktisch auf den Betroffenen.
Geplante Änderungen im § 177 StGB
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Merkmal des „erkennbaren entgegenstehenden Willens“ aus § 177 Absatz 1 StGB zu streichen und stattdessen eine „Nur‑Ja‑heißt‑Ja“-Regelung einzuführen. Damit soll jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung strafbar werden. Die übrigen Qualifikations‑ und Strafzumessungsbestimmungen bleiben unverändert.
Ergänzung im § 179 StGB
Zusätzlich soll ein Fahrlässigkeitstatbestand in § 179 StGB geschaffen werden. Dieser soll eine Strafbarkeit für Fälle ermöglichen, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Der Entwurf sieht zudem einen abgesenkten Strafrahmen für diese Fälle vor, um das geringere Schuldgehalt zu berücksichtigen.
Erwartete Auswirkungen
Die Fraktion erhofft sich durch die Reform, bestehende Lücken zu schließen und den Schutz vor sexueller Gewalt zu verbessern. Sie betont, dass die Änderungen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere der Istanbul‑Konvention, im Einklang stehen sollen.
Parlamentarischer Ablauf
Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Bundestag erstmals diskutiert. Sollte das Parlament dem Entwurf zustimmen, folgt das weitere Verfahren im Gesetzgebungsprozess.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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