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Grüne Fraktion fordert Auskunft zum Ratifizierungsstand des UNESCO-Unterwasserkulturerbe-Abkommens
AI GENERATED 21.07.2026 12:30 Politik und Gesellschaft

Grüne Fraktion fordert Auskunft zum Ratifizierungsstand des UNESCO-Unterwasserkulturerbe-Abkommens

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand des Ratifizierungsprozesses des UNESCO‑Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser‑Kulturerbes zu ermitteln. Die Anfrage…

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand des Ratifizierungsprozesses des UNESCO‑Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser‑Kulturerbes zu ermitteln. Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und verlangt Auskunft über noch offene Verfahrensschritte, den geplanten Zeitplan und die Gründe, warum die Ratifizierung bislang nicht explizit in die Regierungsagenda der 21. Wahlperiode aufgenommen wurde.

Hintergrund der Anfrage

Das UNESCO‑Übereinkommen wurde 2001 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet. Ziel ist es, das kulturelle Erbe unter Wasser vor Plünderung, kommerzieller Ausbeutung und unsachgemäßer wissenschaftlicher Bergung zu schützen sowie die internationale Zusammenarbeit bei Forschung, Dokumentation und Erhaltung zu fördern.

Konkrete Fragestellungen

Die Grünen wollen wissen, welche administrativen und legislativen Schritte noch erforderlich sind, welcher konkrete Zeitplan für die Ratifizierung vorgesehen ist und warum die Bundesregierung bislang keine ausdrücklichen Vorhaben zur Ratifizierung in der aktuellen Legislaturperiode formuliert hat.

Deutschlands bisherige Position

Bundesbehörden haben wiederholt betont, dass Deutschland die Absicht zur Ratifizierung des Abkommens bekräftigt habe. Trotz dieser öffentlichen Erklärung ist die formelle Ratifizierung bislang nicht erfolgt.

Bedeutung des Übereinkommens

Eine Ratifizierung würde Deutschland ermöglichen, aktiv an internationalen Maßnahmen zum Schutz von Schiffswracks, versunkenen Städten und anderen kulturellen Relikten unter Wasser mitzuwirken. Gleichzeitig würde sie rechtliche Grundlagen für den Schutz vor illegaler Ausgrabung schaffen.

Erwartete Verfahrensschritte

Nach üblichen Praxis erfordert die Ratifizierung zunächst eine Prüfung durch das Auswärtige Amt, gefolgt von einer Empfehlung des Bundestagsausschusses für auswärtige Angelegenheiten und schließlich die Zustimmung des Bundestags. Anschließend würde die Bundesregierung das Übereinkommen beim UNESCO‑Sekretariat einreichen.

Weiterführende Informationen

Die vollständige Kleine Anfrage ist unter dem Aktenzeichen 21/7178 im Dokumentenarchiv des Bundestags einsehbar. Weitere Details können über die offizielle Pressemitteilung des Parlaments abgerufen werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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