Germany: Grüne Fraktion fordert Daten zu Kindesvermögen im SGB II seit Juli 2026
Am 20. Oktober 2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag eine Kleine Anfrage zum Thema Kindesvermögen im SGB‑II eingereicht. Die Anfrage trägt den Titel „Kindesvermögen, Freibetragsübertragung und Umgang mit dem Wechselmodell im SGB II“ und richtet sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ziel der Anfrage
Die Abgeordneten verlangen detaillierte Angaben darüber, wie viele Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 12 SGB‑II zum 1. Juli 2026 aufgrund von eigenem Vermögen über dem Freibetrag von 5.000 Euro aus einer Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Absatz 3 Nr. 4 SGB‑II ausgeschlossen wurden.
Zusätzliche Datenpunkte
Weiterhin soll geklärt werden, in wie vielen dieser Fälle andere Mitglieder der zuvor bestehenden Bedarfsgemeinschaft über nicht ausgeschöpfte Vermögensfreibeträge verfügten. Die Anfrage zielt darauf ab, mögliche Ungleichgewichte bei der Anwendung der Freibetragsregelungen zu identifizieren.
Rechtlicher Hintergrund
Die Neuregelung des § 12 SGB‑II erhöht den Vermögensfreibetrag für Kinder auf 5.000 Euro, um die finanzielle Situation von Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Gleichzeitig bleibt § 7 Absatz 3 Nr. 4 SGB‑II maßgeblich für die Ausschlusskriterien aus einer Bedarfsgemeinschaft, wenn das Vermögen den Freibetrag überschreitet.
Verfahren und Fristen
Gemäß den Geschäftsordnungen des Bundestages ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist schriftlich zu antworten. Die Antwort wird voraussichtlich im Rahmen der regulären Sitzungsunterlagen veröffentlicht.
Begründung der Fraktion
Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, dass die Datenbasis notwendig sei, um die Wirksamkeit der neuen Vermögensfreibeträge zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, die eine faire Behandlung aller Bedarfsgemeinschaften sicherstellen.
Veröffentlichung und weitere Schritte
Die Kleine Anfrage und die zugehörigen Dokumente wurden über den Pressedienst „heute im Bundestag“ (hib) veröffentlicht. Interessierte können die Unterlagen auf der offiziellen Website des Deutschen Bundestages einsehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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