Deutschland: Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden – Gesetzentwurf der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der ein gesetzliches Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden schaffen soll. Der Entwurf (21/5694) sieht vor, dass Behörden verpflichtet werden, Medienvertretern auf Anfrage die für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Rechtlicher Hintergrund
Der Gesetzentwurf beruft sich auf ein Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013, in dem festgestellt wurde, dass der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber dem Bundesnachrichtendienst nicht auf das Landespressegesetz gestützt werden könne. Bisher sei ein entsprechender Anspruch auf Bundesebene nicht gesetzlich geregelt.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Nach dem Entwurf müssen die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit Auskünfte erteilen, die mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können. Eine Verweigerung ist nur zulässig, wenn die Information die Durchführung eines Gerichts‑, Bußgeld‑ oder Disziplinarverfahrens gefährden, gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften berühren oder schutzwürdige private Interessen verletzen würde.
Begründung seitens der Grünen
Die Grünen argumentieren, dass ein umfassender Auskunftsanspruch ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit sei. Sie verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit von der Informationsbeschaffung bis zur Verbreitung reicht.
Verfassungsrechtliche Grundlage
Der Gesetzentwurf stützt sich auf das Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, das die Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung schützt. Nach Ansicht der Fraktion ermöglicht ein ungehinderter Zugang zu Informationen den Medien, ihre demokratische Kontrollfunktion wahrzunehmen.
Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf wurde am 7. Mai 2026 im Rahmen der Kurzmitteilung des Bundestags veröffentlicht. Er befindet sich derzeit im ersten Lesungsstadium und wird voraussichtlich im weiteren parlamentarischen Verfahren diskutiert.
Ausblick
Falls der Gesetzentwurf verabschiedet wird, könnten Bundesbehörden künftig stärker verpflichtet sein, Anfragen von Journalisten zu beantworten. Damit würde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der bislang nur durch Einzelfallentscheidungen geregelt war.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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