Ablehnung des Antrags
Im Entwicklungsausschuss des Bundestages ist der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Bundesregierung zu einer deutlichen Aufstockung der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen aufgefordert werden soll, am Mittwochmittag gescheitert. Der Antrag (21/6010) wurde von den Grünen und der Fraktion Die Linke unterstützt, während die Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD dagegen stimmten. Ein Termin für die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Bundestages ist noch nicht festgelegt.
ParteiĂĽbergreifende Stimmen
Die Grünen‑Abgeordneten begründen ihren Vorstoß mit der Gefahr einer globalen Nahrungsmittelkrise, die durch die Blockade der Straße von Hormus seitens Irans entstehen könnte. Das Welternährungsprogramm (WFP) warnt, dass bis zu 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, falls die Blockade andauert. Die Opposition kritisiert die bisherigen Kürzungen der eigenen Mittel und fordert ein Gegensteuern.
BegrĂĽndung der GrĂĽnen
In ihrer Begründung betonen die Grünen, dass die Stärkung kleinbäuerlicher Produzenten unabdingbar sei, um die Ernährungssouveränität zu sichern. Sie fordern zudem, dass die Bundesregierung den humanitären Zugang in Sudan und Gaza gewährleistet und Partnerländer beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt, um Abhängigkeiten von Ölpreisschocks und Lieferblockaden zu reduzieren.
Weitere Forderungen
Zusätzlich sprechen sich die Abgeordneten für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven aus, um Preisspitzen und Lieferkettenschocks abzufedern. Sie fordern eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des Globalen Südens, um die wirtschaftliche Stabilität in diesen Regionen zu fördern.
Ausblick
Der Ausschuss wird nun über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Die Fraktionen planen, den Antrag in den kommenden Sitzungen erneut zu diskutieren, um mögliche Kompromisse zu finden. Die endgültige Entscheidung des Bundestages über die Mittelaufstockung bleibt abzuwarten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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