Am Donnerstag, dem 23. April 2026, wird der Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten, der das Sexualstrafrecht zu einem rein konsensbasierten System umstellen soll. Die geplante „Nur‑Ja‑heißt‑Ja“-Regel soll die bisherige „Nein‑heißt‑Nein“-Vorgabe ersetzen. Die Aussprache ist auf 60 Minuten angesetzt; anschließend soll der Entwurf an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weitergeleitet werden.
Kerninhalt des Gesetzens
Der Entwurf sieht vor, dass jede sexuelle Handlung ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person strafbar wird. Das bisherige Merkmal des „erkennbaren entgegenstehenden Willens“ soll entfallen, wodurch die Rechtslage vereinfacht und Lücken geschlossen werden sollen.
Aktuelle Rechtslage
Derzeit ist die Strafbarkeit sexueller Übergriffe an das Vorliegen eines erkennbaren, entgegenstehenden Willens der betroffenen Person gekoppelt. Nach Ansicht der Grünen führt diese Formulierung zu erheblichen Nachweisproblemen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene aus Schock, Angst oder Machtungleichgewicht ihren Widerstand nicht deutlich äußern können.
Geplante Änderungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, § 177 Abs. 1 StGB neu zu formulieren, sodass jede Handlung ohne Zustimmung als Straftat gilt. Die Qualifikationstatbestände und Strafzumessungsregeln bleiben unverändert, jedoch werden gefährliche Mittel künftig explizit aufgeführt. Zusätzlich soll ein Fahrlässigkeitstatbestand in § 179 StGB eingeführt werden, der grob fahrlässige Verstöße gegen die Zustimmung unter Strafe stellt und gleichzeitig einen niedrigeren Strafrahmen für geringere Schuld vorsieht.
Verfahren im Bundestag
Nach der einstündigen Aussprache wird der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung zugeleitet. Dort soll er detailliert geprüft und ggf. angepasst werden, bevor er in den nächsten Lesungen erneut im Plenum behandelt wird.
Bezug zur Istanbul‑Konvention
Die Fraktion argumentiert, dass das aktuelle System den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere der Istanbul‑Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, nicht gerecht werde.
Stellungnahme der Fraktion
Ein Sprecher der Grünen‑Fraktion erklärte: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht‑einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Durch die Neuformulierung wird die Verantwortung nicht länger auf die betroffene Person verlagert.“
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung