Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, in Strafverfahren mit Todesfolge künftig eine öffentliche Hauptverhandlung sicherzustellen. Der Gesetzentwurf fordert die Bundesregierung auf, die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren zu ändern oder, falls die Länder nicht zustimmen, die entsprechenden Paragraphen der Strafprozessordnung zu novellieren.
Geplante Änderungen im Strafverfahren
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung – etwa durch Einstellung nach den Paragraphen 153 und 153a der Strafprozessordnung oder durch Erledigung im Strafbefehlsverfahren nach den Paragraphen 407 ff. – nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein soll. In allen anderen Fällen soll die Hauptverhandlung öffentlich stattfinden.
Stärkung der Rechte von Hinterbliebenen
Weiterhin soll jede Person, die zur Nebenklage berechtigt ist, vor Stellung eines Strafbefehlsantrags angehört werden. Für Einstellungs‑ und Erledigungsbeschlüsse im Strafbefehlsverfahren soll eine gesteigerte Begründungspflicht eingeführt werden.
BegrĂĽndung des Antrags
Die Abgeordneten begründen den Gesetzentwurf damit, dass fehlende öffentliche Verhandlung für Hinterbliebene „regelmäßig schwer nachvollziehbar“ sei. Ohne öffentliche Verhandlung fehle eine wahrnehmbare strafgerichtliche Aufarbeitung, und die Hinterbliebenen hätten keine Möglichkeit, Antworten auf offene Fragen zu erhalten. Die fehlende gerichtliche Öffentlichkeit könne die Akzeptanz der Entscheidung und das Vertrauen in die Strafrechtspflege beeinträchtigen.
Politischer Ablauf
Der Gesetzentwurf mit dem Aktenzeichen 21/6952 wurde am 21. Juli 2026 im Parlament eingereicht. Sollte eine Änderung der Richtlinien nicht von allen Bundesländern unterstützt werden, sieht der Gesetzentwurf eine Novellierung der Strafprozessordnung vor.
Erwartete Folgen
Durch die geplanten Regelungen soll die Transparenz von Strafverfahren mit Todesfolge erhöht und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gestärkt werden. Die Maßnahme könnte zudem die Wahrnehmung von Gerechtigkeit bei den Hinterbliebenen nachhaltig verbessern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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