Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden der Allgemeinheit, da sie zu Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch führen. Die Bundesregierung hat deshalb die Bekämpfung dieser Vergehen zu einer Priorität gemacht.

Neues Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

Ein neues Gesetz soll dazu beitragen, noch mehr Vergehen aufzudecken. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken soll. Die FKS ist eine Einheit des Zolls, die Sozialleistungsmissbrauch sowie Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen aufklärt.

Schutz vor unfairem Wettbewerb

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch. Diese Kontrollen sind ein wichtiges Instrument, um zu zeigen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung keine Kavaliersdelikte sind. So schützt die FKS die Betriebe, die fair mit ihren Beschäftigten umgehen und sich nichts zu Schulden kommen lassen, vor unlauterem Wettbewerb.

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Das vorgelegte Gesetz schafft unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden. Es ermöglicht einen verbesserten Datenaustausch der FKS mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen können systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden.

Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Die Bundesregierung verlängert mit dem Gesetz die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das ist wichtig, um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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