Deutschland: Hamburg bleibt trotz EU-Zollreform wichtiger Zollstandort
Ein Ministerium der Bundesrepublik hat mitgeteilt, dass Hamburg langfristig als bedeutender Zollstandort erhalten bleibt, obwohl die Europäische Union eine umfassende Reform der Zollunion plant.
Antwort auf Kleine Anfrage
Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7139) mit dem Hinweis, dass das Hauptzollamt Hamburg und künftig die Zolldirektion Hamburg weiterhin für die Zollabfertigung im Hamburger Hafen zuständig sein werden.
Geplante EU-Zollreform
Laut den Angaben der Bundesregierung soll die EU-Zollreform die Koordination von Aufgaben stärker auf europäischer Ebene bündeln. Eine neu zu gründende EU-Zollagentur wird das Risikomanagement und die Durchführung von Kontrollen unterstützen.
Fortbestand nationaler Behörden
Trotz der geplanten Agentur bleiben die nationalen Zollbehörden bestehen und behalten die Verantwortung für die eigentliche Zollabfertigung.
Projekt „Zoll 2030“
Im Rahmen des Projekts „Zoll 2030“ prüft die Bundesregierung, ob Fach-, Kompetenz- und Zentralstellenfunktionen stärker gebündelt werden können, um die angestrebte Verschmelzung von allgemeinem und besonderem Zollrecht sowie die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen.
Keine standortbezogenen Festlegungen
Die organisatorische Weiterentwicklung erfolgt nach fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien; laut Aussage der Behörde enthalten die vorliegenden Überlegungen keine standortbezogenen Festlegungen.
Auswirkungen für den Hamburger Hafen
Die Bestätigung der Zuständigkeit für die Zollabfertigung im Hamburger Hafen sichert die Rolle des Hafens als zentrales Drehkreuz für den internationalen Warenverkehr.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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