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Haushaltsausschuss beschließt Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes
AI GENERATED 06.07.2026 19:00 Politik und Gesellschaft

Haushaltsausschuss beschließt Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes

Deutschland: Haushaltsausschuss beschlieĂźt Entwurf des Länder- und KommunalentlastungsgesetzesBeschluss des HaushaltsausschussesAm Montagnachmittag hat der Haushaltsausschuss den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Entlastung von Ländern und Kommunen ohne Ă„nderungen…

Deutschland: Haushaltsausschuss beschließt Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes

Beschluss des Haushaltsausschusses

Am Montagnachmittag hat der Haushaltsausschuss den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Entlastung von Ländern und Kommunen ohne Änderungen angenommen. Der Entwurf soll am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, im Bundestag abschließend beraten werden und ist zudem im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Stimmverhalten der Fraktionen

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, während die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Finanzielle Entlastung für Flächenländer

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Flächenländer von 2026 bis 2029 jährlich mit insgesamt 650 Millionen Euro vom Bund unterstützt werden, um besonders hoch verschuldete Kommunen zu entlasten.

Anpassung der Rentenversicherungsanteile

Für ostdeutsche Länder wird der vom Land zu tragende Anteil an den Erstattungen für Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Der Bundesanteil steigt demnach von 50 Prozent auf 60 Prozent.

Weiteres Verfahren

Nach dem Beschluss im Ausschuss folgt die abschlieĂźende Beratung im Bundestag. Da das Gesetz dem Bundesrat zustimmungspflichtig ist, ist nach erfolgreicher Bundestagsberatung auch dessen Zustimmung erforderlich.

Zielsetzung des Gesetzes

Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz soll die finanzielle Belastung von Kommunen in strukturschwachen Regionen verringert und die Handlungsfähigkeit der Länder gestärkt werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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