Der Gesetzentwurf eines „BRH‑Unabhängigkeitsgesetzes“ (21/4454) wurde am Mittwoch im Haushaltsausschuss abgelehnt. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen die Vorlage, sodass die abschließende Beratung im Plenum für Donnerstag, den 23. April 2026, vorgesehen ist.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der AfD‑Fraktion soll das Gesetz die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Vorgeschlagen wird, für Berufungen in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes Karenzzeiten für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festzulegen.
Die geplanten Karenzzeiten betragen zwei beziehungsweise fünf Jahre, abhängig von der jeweiligen Vorstandsposition. Sie gelten für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, Leitern der Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebietsleitern.
Reaktionen der Fraktionen
Die AfD‑Fraktion betont, dass die Regelungen notwendig seien, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und die Kontrolle des Bundesrechnungshofes zu verbessern.
Die übrigen Fraktionen lehnten den Entwurf ab, weil sie ihn für unverhältnismäßig halten und befürchten, dass die festgelegten Karenzzeiten die Handlungsfähigkeit des Bundesrechnungshofes einschränken könnten. Im Ausschuss wurden keine detaillierten Begründungen zu den Ablehnungsgründen veröffentlicht.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird nun im Plenum am 23. April 2026 erneut beraten. Je nach Ergebnis kann der Entwurf überarbeitet oder endgültig verworfen werden.
Der Bericht basiert auf einer Mitteilung des Deutschen Bundestags vom 22. April 2026.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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