Deutschland: Hawala-Transferstrukturen – Bundesregierung erläutert rechtliche Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die Funktionsweise und rechtliche Bewertung informeller Finanztransferstrukturen, insbesondere des Hawala-Systems, dargelegt.
Historischer Hintergrund und Funktionsweise
Hawala ist ein seit mehr als 1.200 Jahren weltweit genutztes, informelles und vertrauensbasiertes Transfersystem, das ohne Belege, Konten und Banken auskommt. Der Transfer von Geldern oder Vermögenswerten erfolgt über Hawala‑Agenten, sogenannte Hawaladare, und läuft an staatlich regulierten Stellen vorbei.
Anwendungsbereiche und Risiken
Das System werde sowohl für familienunterstützende Zahlungen in Länder mit unterentwickelten Zahlungsverkehrssystemen als auch für Zwecke der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität genutzt. Die Anonymität und fehlende Dokumentationspflichten machen das Modell anfällig für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und weitere illegale Aktivitäten.
Digitale Angebote und neue Technologien
Hawaladare setzen zunehmend eigens entwickelte digitale Anwendungen ein, die die Buchhaltung über eine zentrale Buchführungsstelle innerhalb ihrer Organisation automatisieren. Der Zugang zu diesen Anwendungen beschränke sich auf vertrauenswürdige Personen, die von den Betreibern ausgewählt wurden.
Weitere informelle Zahlungssysteme
Die Financial Action Task Force fasst neben Hawala weitere Systeme unter dem Begriff „Informal Value Transfer Systems“ zusammen, darunter Feich’ein, Hundi und Phoe Kuan. Im internationalen Kontext und fĂĽr die Strafverfolgung in Deutschland werde häufig der Ausdruck „criminal underground banking“ verwendet, wobei die rechtliche Bewertung jedoch auf dem Tatbestand des unerlaubten Finanztransfergeschäfts beruhen solle.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unterliegt das Betreiben von Finanztransfergeschäften in Deutschland einem Erlaubnisvorbehalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Betrieb ohne behördliche Erlaubnis sei untersagt und grundsätzlich strafbewehrt.
Gerichtliche Bewertung
Der Bundesgerichtshof habe klargestellt, dass das Erbringen von Hawala‑Banking‑Dienstleistungen ohne behördliche Erlaubnis illegal sei und eine Straftat darstellen könne.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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