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Heinrich warnt vor Demokratie‑ und Rechtsstaatsgefährdung in Türkei und Georgien
AI GENERATED 07.10.2026 11:25 Politik und Gesellschaft

Heinrich warnt vor Demokratie‑ und Rechtsstaatsgefährdung in Türkei und Georgien

Deutschland: Heinrich warnt vor Demokratie‑ und Rechtsstaatsgefährdung in Türkei und GeorgienGabriela Heinrich (SPD), stellvertretender Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), hat während der vierten…

Deutschland: Heinrich warnt vor Demokratie‑ und Rechtsstaatsgefährdung in Türkei und Georgien

Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretender Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), hat während der vierten Sitzungswoche in Straßburg betont, dass die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei und in Georgien am stärksten gefährdet seien. Die Äußerungen erfolgten im Rahmen eines Interviews, das die aktuelle Menschenrechtslage in den Mitgliedstaaten des Europarates beleuchtete.

Bedrohungen in der Türkei und Georgien

Heinrich verwies auf Verhaftungen von Oppositionellen und Journalisten sowie auf die Einschränkung der Zivilgesellschaft als zentrale Probleme in beiden Ländern. Sie erklärte, dass die Missachtung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) durch die Türkei ein wiederkehrendes Thema sei und dass die Situation in Georgien ebenfalls durch politische Repressionen gekennzeichnet sei.

Rolle des Europarates und des EGMR

Nach Angaben der Interviewpartnerin dient die Parlamentarische Versammlung des Europarates vor allem dazu, Verstöße gegen EGMR‑Urteile öffentlich zu machen. Der Ministerrat und die Versammlung könnten darüber hinaus Sanktionen wie den Entzug von Stimmrechten oder den Ausschluss eines Mitgliedsstaates aus der Organisation verhängen – ein Schritt, der 2022 gegen Russland angewendet wurde.

Ausblick auf Sanktionen und Konsequenzen

Heinrich betonte, dass ein möglicher Ausschluss der Türkei von der Versammlung die Dialogmöglichkeiten erheblich einschränken und die Präsenz internationaler Beobachter bei Wahlen erschweren würde. Sie verwies zudem auf die Chişinău‑Erklärung, in der die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, EGMR‑Urteile bedingungslos umzusetzen.

Menschenrechte und Künstliche Intelligenz

Der Europarat beschäftige sich bereits seit 2019 mit Künstlicher Intelligenz (KI). Laut Heinrich habe die Versammlung mehrere Resolutionen zu den Auswirkungen von KI auf Migration, Urheberrecht und andere Bereiche verabschiedet. Sie wies darauf hin, dass der Menschenrechtsausschuss des Bundestages demnächst die menschenrechtlichen Implikationen von KI prüfen werde.

Internationale Zusammenarbeit – Kanada

Im Gespräch mit kanadischen Beobachtern hob Heinrich die langjährige Partnerschaft hervor. Kanada, das seit 1997 Beobachterstatus im Europarat innehat, unterstütze die gemeinsamen Werte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und habe kürzlich das Übereinkommen zur Einrichtung einer internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine unterzeichnet.

Weitere Initiativen – Sondertribunal und Schadenskommission

Außenminister Johann Wadephul habe angekündigt, dass die Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine sowie die Ratifikation der deutschen Beteiligung an der Schadensersatzkommission bis Jahresende vorangetrieben werden. Heinrich betonte, dass diese Maßnahmen wichtige Schritte zur Gerechtigkeit und Wiedergutmachung seien, jedoch noch Zeit für den Aufbau erforderten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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