Die Bundesregierung teilte am 11. Juni 2026 mit, dass im Rahmen der Aufsicht Hinweise auf Geldwäsche mit Bezug zur Islamischen Republik Iran in Deutschland vorliegen. Die Information stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Hintergrund der Aufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat im Zuge ihrer regulativen Kontrolle vermehrt Fälle entdeckt, in denen regulatorische Vorgaben umgangen wurden. Sicherheitsbehörden haben diese Vorgänge ebenfalls bestätigt.
Methoden der Geldwäsche
Nach Erkenntnissen wurden einzelne Konten bei deutschen Banken für Geldwäschezwecke genutzt. Die Täter setzten komplexe Firmengeflechte, gefälschte Geschäftsunterlagen und Scheingeschäfte ein, um Geldströme zu verschleiern und die rechtmäßigen Zahlungszwecke sowie Empfänger zu verbergen.
Betroffene Institute
Die betroffenen Konten gehören zu verschiedenen Banken in Deutschland, wobei die konkreten Institute nicht namentlich genannt wurden. Die Vorgehensweise erstreckte sich über mehrere Banken und war nicht auf einzelne Institute beschränkt.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage (Dokument 21/5692) mit einer ausführlichen Darstellung der festgestellten Hinweise (Antwort 21/6261). Dabei wurde betont, dass die Aufsichtsbehörde eng mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitet.
Weitere Schritte
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse plant die Bafin, weitere Prüfungen durchzuführen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verstärkung der Geldwäscheprävention zu ergreifen. Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden soll intensiviert werden.
Ausblick
Die Behörden werden die Entwicklung der Geldwäscheaktivitäten weiterhin beobachten und prüfen, ob zusätzliche regulatorische Anpassungen erforderlich sind, um ähnliche Vorgänge künftig zu verhindern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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