Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hört am 15. Januar 2026 die Klage Gambia gegen Myanmar, in der das Land beschuldigt wird, zwischen 2016 und 2018 Völkermord an der Rohingya‑Bevölkerung begangen zu haben.

Hintergrund des Verfahrens

Gambia, ein mehrheitlich muslimisches Land, brachte die Klage im Jahr 2019 ein, nachdem das UN‑Menschenrechtsbüro die Vorfälle als Völkermord bezeichnete. Der Gerichtshof hat 2020 Myanmar angeordnet, alle genocidalen Handlungen einzustellen, und prüft nun die Verantwortung des Staates.

Vorwürfe der gambischen Rechtsvertretung

Jessica Jones, Anwalt des gambischen Teams, erklärte, dass die Rohingya einer „langjährigen Verunglimpfung“ und Hassrede durch hochrangige Militärs ausgesetzt seien. Sie verwies auf ein im August 2017 auf Facebook veröffentlichtes Video, in dem ein Soldat die Rohingya als „Muslim dogs“ bezeichnete und deren Ausrottung fordert.

Aussagen der Militärführung

In dem Video heißt es laut der Anklage: „Wir werden die Dörfer räumen, in denen diese Tiere leben… Wir haben Gewehre, wir haben Munition und den Geist, diese Tiere anzugreifen.“ Die Formulierungen werden von der gambischen Seite als klare Aufstachelung zu genocidaler Gewalt bewertet.

Dokumentierte Gräueltaten

Die Klage führt massenhafte Hinrichtungen, das wahllose Töten von bis zu 10.000 Zivilisten, weit verbreitete sexuelle Gewalt und das vorsätzliche Abbrennen von Hunderten Dörfern an. Im Jahr 2017 bezeichnete der damalige UN‑Menschenrechtschef Zeid Ra’ad al‑Hussein die Vorgänge als „Lehrbuchbeispiel ethnischer Säuberung“, das rund 700.000 Rohingya nach Bangladesch flüchten ließ.

Geplante Zeugenaussagen

In der nächsten Woche sollen drei Rohingya‑Zeugen ihre Erlebnisse schildern. Philippe Sands, Rechtsvertreter Gambia, betonte, dass die Zeugen „zur falschen Zeit am falschen Ort“ seien, aber entscheidende Einblicke in das Ausmaß der Gewalt geben würden.

Ausblick auf das Urteil

Die Verhandlung endet voraussichtlich am 29. Januar 2026. Beobachter sehen das Verfahren als Meilenstein, weil es das erste Mal ist, dass der ICJ über einen von einem Drittstaat eingereichten Völkermordfall entscheidet. Das endgültige Urteil könnte weitreichende Folgen für die internationale Rechtsdurchsetzung und mögliche Entschädigungszahlungen haben.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Vereinte Nationen, lizenziert unter Public Data / Terms of Use (Attribution Required). Quelle unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen internationalen Organisation.

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