Das von der Bundesregierung vorgelegte Infrastruktur‑Zukunftsgesetz hat im Verkehrsausschuss die Zustimmung erhalten. Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD unterstützt, während die Oppositionsfraktionen dagegen stimmten. Der Bundestag wird am Freitag in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf entscheiden.
Ausschussbeschluss
In seiner Sitzung am Mittwoch stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen fĂĽr den Gesetzentwurf (21/4099). Das Votum der Oppositionsfraktionen war dagegen, wobei die AfD und die Linke das Ergebnis ebenfalls kritisierten.
Inhalte des Gesetzes
Das Gesetz zielt darauf ab, die Effizienz von Planungs‑ und Genehmigungsverfahren im Verkehrs‑ und Energiesektor zu steigern. Durch vereinfachte Verfahren für die Bundesverkehrsverwaltung sollen künftig mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben planungsreif und genehmigungsfähig gemacht werden.
„Überragendes öffentliches Interesse“
Ein zentrales Element ist die Einstufung wesentlicher Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“. Damit soll klargestellt werden, dass diese Infrastrukturen der öffentlichen Sicherheit sowie den Belangen der Landes‑ und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Der Entwurf umfasst zudem Projekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.
Kritik der Opposition
Die Opposition bewertet die Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“ als problematisch. Sie bemängelt, dass damit unter anderem Flughäfen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. AfD und Linke zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit und kündigen die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Grüne und Linke kritisieren zudem die fehlende Fokussierung auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur sowie mögliche Einschnitte beim Natur‑ und Umweltschutz.
Abgelehnter Antrag der GrĂĽnen
Ein von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Antrag zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Schienennetz (21/4458) wurde abgelehnt. Der Antrag erhielt die Stimmen der Koalition und der AfD, während die Linke sich enthielt.
Weiteres Verfahren
Nach dem Ausschussbeschluss wird der Gesetzentwurf am Freitag im Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung beraten und abschließend abgestimmt. Die Entscheidung wird Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung zukünftiger Verkehrs‑ und Energieprojekte haben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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