Deutschland: Innenausschuss berät digitale Ermittlungsbefehnisse
Am 21. September 2026 fand im Innenausschuss des Bundestags eine zweistündige öffentliche Anhörung statt, in der drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung sowie Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken diskutiert wurden. Im Fokus standen Vorhaben zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse, insbesondere im Hinblick auf den automatisierten biometrischen Abgleich von Internetdaten.
Gesetzentwürfe im Überblick
Der Ausschuss behandelte vier Gesetzentexte: zwei Entwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (21/6131, 21/6132/21/6511), einen Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung hinsichtlich digitaler Ermittlungsmaßnahmen (21/6806) sowie Anträge zur Begrenzung biometrischer Massenerkennungssysteme (Grüner‑Antrag 21/6913, Linken‑Antrag 21/6917).
Stellungnahmen von Fachleuten
Der Informatik‑Experte Hadmut Danisch kritisierte die Entwürfe als praxisfern und forderte eine umfassende Überarbeitung. Der Rechtsanwalt Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein erkannte den Nutzen digitaler Werkzeuge, warnte jedoch vor weitreichenden Befugnissen zum automatisierten biometrischen Abgleich, die über eine gezielte Personenfahndung hinausgehen könnten.
Polizeiliche Perspektive
Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts, betonte die Notwendigkeit einer strukturierten Auswertung großer Datenbestände und sah im automatisierten biometrischen Internetabgleich ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument. Prof. Dr. Markus Löffelmann wies darauf hin, dass die Verfassungsverträglichkeit der Regelungen bislang nicht abschließend beurteilt werden könne.
Wissenschaftliche Einschätzungen
Prof. Dr. Markus Möstl von der Universität Bayreuth sprach von einer vorsorglichen elektronischen Spurensicherung, um im virtuellen Raum Ermittlungsgrundlagen zu sichern. Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei bezeichnete die automatisierte Datenanalyse als alternativlos, um der digitalen Blindheit der Strafverfolgung entgegenzuwirken.
Juristische Bewertung
Der Oberlandesgerichtsrichter Andreas Schmidtke sah in der Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen für den biometrischen Internetabgleich ein unverzichtbares Instrument effektiver Strafverfolgung, forderte jedoch klare Grenzen, um Datenanalysen nicht „ins Blaue“ zu führen.
Datenschutz‑ und EU‑Rechtsperspektive
Pia Sombetzki von AW AlgorithmWatch erklärte, die vorgeschlagenen Befugnisse verletzten europarechtliche Vorgaben und verfassungsrechtliche Mindestanforderungen. Sie forderte ein generelles Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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