Kerngespräch und Beschlussfassung
Am 4. Mai 2026 hat der Innenausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (MDWG) beraten. Der Entwurf sieht vor, das Ausländerzentralregister um neue Datenspeicherungs- und Kommunikationsfunktionen zu erweitern, um Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten.
Staatenlosigkeit und Datenqualität
Christiana Bukalo vom Verein Statefree betonte, dass die Erfassung detaillierter Angaben zur Staatenlosigkeit die Genauigkeit und Sicherheit von Verwaltungsverfahren erhöhen solle. Nach seiner Ansicht trage das Vorgehen wesentlich zur Rechtssicherheit und zur Klarheit im Umgang mit staatenlosen Personen bei.
Datenschutz und gesetzliche Grundlagen
Prof. Dr. Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht wies darauf hin, dass das Gesetz die Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister ausbaue, um die Effizienz des Verwaltungsvollzugs zu steigern. Er räumte ein Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, erklärte jedoch, dass die vorgesehenen Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen die Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen.
Technische Umsetzung und rechtliche Sicherungen
Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München argumentierte, dass registergestützte Kommunikation, Daten‑Nachnutzung und automatisierte Übermittlungen Verfahren beschleunigen und Behörden entlasten könnten. Er forderte, die rechtlichen Sicherungen parallel zum Ausbau des Registers weiterzuentwickeln.
Vereinfachte Antragstellung für Bürger
Prof. Dr. Sarah Rachut von der Technischen Universität Braunschweig begrüßte die Zielsetzung, die Migrationsverwaltung durch medienbruchfreie Kommunikation zu optimieren und Bürger bei der Antragstellung für elektronische Aufenthaltstitel zu entlasten. Sie hielt die geplanten Regelungen für grundsätzlich sinnvoll und geeignet.
Entlastung kommunaler Verwaltungen
Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag bezeichnete das Vorhaben als eines der wichtigsten Gesetze, das in den letzten Jahren im Ausschuss behandelt wurde. Er betonte, dass die Migrationsverwaltung stark unter Druck stehe und das Gesetz einen bedeutenden Beitrag zur Entlastung leiste, ohne bewährte Strukturen zu gefährden.
Europarechtskonformität und Datenminimierung
Hans‑Hermann Schild, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, forderte eine Prüfung der europäischen Rechtskonformität des Ausländerzentralregisters. Er kritisierte, dass der Grundsatz der Datenminimierung nicht ausreichend beachtet werde und wies auf die potenziellen Risiken einer großen Datenbank hin.
Biometrische Daten und Schutzmaßnahmen
Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise betonte die Notwendigkeit adäquater Schutzvorkehrungen, insbesondere bei der Erhebung biometrischer Daten, die seiner Ansicht nach nicht für alle Nichtdeutschen erforderlich seien. Er warnte vor unzulässigen Zweckänderungen und übermäßiger Datenspeicherung.
Lesbarkeit und technische Realisierbarkeit
Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden‑Württemberg, kritisierte die Komplexität des Gesetzentwurfs und die unklaren Löschungs- sowie Zweckänderungsregeln. Er sah das Vorhaben als riskant an, solange die technische und rechtliche Ausgestaltung des Registers nicht eindeutig definiert sei.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung