Durchschnittliche Instandsetzung
Im Zeitraum von 2021 bis 2025 wurden in Thüringen jährlich durchschnittlich ein Teilbauwerk von Autobahnbrücken modernisiert und instandgesetzt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion mitteilte. Der Wert bezieht sich ausschließlich auf Brücken, die unter Bundesverwaltung stehen.
Finanzieller Mittelbedarf
Für die Instandhaltung dieser Bauwerke hat die Bundesregierung bis zum Jahr 2032 einen jährlichen Mittelbedarf von rund 35 Millionen Euro für das Land Thüringen ermittelt. Die Summe umfasst sowohl geplante Sanierungsmaßnahmen als auch laufende Wartungsarbeiten.
Sicherheitsaspekte
Die Bundesregierung begründet die Nichtveröffentlichung detaillierter Daten zu besonders sanierungsbedürftigen Brücken damit, dass die Bekanntgabe potenziell ein Sicherheitsrisiko darstelle. Durch die Offenlegung könnten gezielte Sabotageakte oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen erleichtert werden, so die Begründung in der schriftlichen Antwort.
Bedeutung für die Resilienz
Die Verkehrsinfrastruktur wird als ein wesentlicher Baustein der Resilienzfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland im Krisen- und Katastrophenfall beschrieben. Eine funktionierende Autobahnbrücken‑Lage trage maßgeblich dazu bei, Versorgungsketten und Rettungswege aufrechtzuerhalten.
Antwort der Bundesregierung
Die schriftliche Auskunft erfolgte in den Dokumenten 21/6276 und 21/5734, die im Rahmen der parlamentarischen Anfrage veröffentlicht wurden. Darin wird sowohl der durchschnittliche Instandsetzungs‑Wert als auch der zukünftige Finanzbedarf dargelegt, jedoch ohne nähere Angaben zu einzelnen Brückenstandorten.
Zusammenfassung
Zusammengefasst modernisiert die Bundesverwaltung in Thüringen jährlich ein Autobahnbrücken‑Teilbauwerk, benötigt dafür künftig etwa 35 Millionen Euro pro Jahr und hält detaillierte Standortdaten aus sicherheitsrelevanten Gründen zurück. Diese Informationen stammen aus einer offiziellen Antwort des Deutschen Bundestages auf eine parlamentarische Anfrage.
[Lizenzangabe]: ‚Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland)‘
[Zusatz]: “
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