Ein Evaluierungsbericht, der von der Bundesregierung (Dokument 21/7630) vorgelegt wurde, bestätigt, dass die seit dem 1. August 2021 geltende Modernisierung des Personenbeförderungsrechts die neuen Verkehrsformen Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr erfolgreich in den Markt des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs und in das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) integriert hat.
Zugang und Verbreitung
Nach Angaben des Berichts hatten Anfang 2025 rund ein Siebtel der Bevölkerung in Deutschland einen direkten Zugang zu einem der erfassten 130 Bedarfsverkehrsangebote, wobei die Nutzung vor allem in größeren Städten konzentriert war.
Marktstellung der Verkehrsformen
Der Linienbedarfsverkehr dominiert deutlich gegenüber bereits bestehenden Linienverkehrsformen, während der gebündelte Bedarfsverkehr bislang kaum nennenswerte Marktanteile aufweist.
Bewertung durch Anbieter und Kommunen
Sowohl Mobilitätsanbieter als auch kommunale Vertreter bewerten die Unterscheidung zwischen in den ÖPNV integrierter und erwerbswirtschaftlicher Form von Bedarfsverkehren überwiegend positiv.
Finanzielle und technologische Voraussetzungen
Die Evaluation betont die Notwendigkeit einer angemessenen finanziellen Ausstattung der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger. Gleichzeitig könnten Automatisierung und Vernetzung der eingesetzten Fahrzeuge die Betriebskosten senken und dem Fachkräftemangel im Fahrpersonal entgegenwirken.
Auswirkungen auf den konventionellen ÖPNV
Durch die Integration des Linienbedarfsverkehrs entstehen laut Bericht faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem konventionellen ÖPNV. Viele kommunale Aufgabenträger nutzen die neuen Angebote, um ihr reguläres Liniennetz zu ergänzen und attraktiver zu gestalten, wobei jedoch noch technischer Optimierungsbedarf bei der Einbindung in bestehende Informationssysteme besteht.
Umweltbezogene Bewertung
Eine eindeutige Quantifizierung des Beitrags der Bedarfsverkehre zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs ist derzeit nicht möglich. Erste Erkenntnisse deuten zwar auf ein Potenzial für eine Verlagerung hin, gleichzeitig wurden auch unerwünschte Verlagerungen zum Umweltverbund und zusätzliche Wegstrecken beobachtet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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