Deutschland: IT‑Zustimmungsvorbehalt aktiviert – Bundesregierung plant zentrale IT‑Einkauforganisation
Aktivierung des IT‑Zustimmungsvorbehalts
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat im ersten Jahr nach dem Regierungswechsel den IT‑Zustimmungsvorbehalt aktiviert und übt seit Beginn des Haushaltsverfahrens 2027 sein Vetorecht bei IT‑Investitionen aus.
Antwort auf Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion
Die Bundesregierung hat der AfD‑Fraktion auf eine Kleine Anfrage eine Zwischenbilanz vorgelegt und betont, dass keine Effizienzverluste durch die Aufteilung digitalpolitischer Zuständigkeiten und Budgetkompetenzen auf verschiedene Ministerien zu erwarten seien.
Geltungsbereich und Schwellenwerte
Der IT‑Zustimmungsvorbehalt greift bei geplanten IT‑Ausgaben von mindestens 500.000 Euro jährlich, bei einem Gesamtvolumen von drei Millionen Euro oder bei strategischer Relevanz, beispielsweise bei Technologien wie Künstlicher Intelligenz.
Bisherige Eingriffe des BMDS
Bislang wurden dem BMDS über 4.000 IT‑Vorhaben gemeldet; das Ministerium hat bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von circa 800 Millionen Euro interveniert.
Planung einer zentralen IT‑Einkauforganisation
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Aufgaben der Zentralstelle IT‑Beschaffung (ZIB) – derzeit etwa 270 IT‑Rahmenverträge mit rund 20 Milliarden Euro Vertragsvolumen – aus dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (BMI) in eine eigenständige IT‑Einkauforganisation zu überführen.
Umsetzung in drei Tranchen
Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMI und dem BMDS sieht vor, die Überführung in drei Tranchen zu vollziehen; die Arbeiten zur Gründung der neuen Organisationen wurden Anfang 2026 gestartet und haben Priorität.
Ausblick und Zeitplan
Die weitere Umsetzung soll im Verlauf des Haushaltsjahrs 2027 abgeschlossen werden, um einen einheitlichen IT‑Einkauf für Bundesbehörden zu ermöglichen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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