Im Jahr 2025 wurden in deutschen Einrichtungen des Freiheitsentzugs zahlreiche Verstöße gegen die Menschenrechte sowie die in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde festgestellt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter legte ihren Jahresbericht dem Bundestag vor und berichtete von 50 durchgeführten Besuchen sowie der Begleitung von neun Abschiebungsmaßnahmen.
Festgestellte Menschenrechtsverstöße
Die Stelle kritisierte insbesondere die Regelungen zu Fixierungen im Berliner PsychKG, weil das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 festgelegt hatte, dass ein Richtervorbehalt spätestens nach 30 Minuten greifen muss. Das Gesetz sah jedoch erst nach mehr als 18 Stunden eine gerichtliche Genehmigung vor, und im Maßregelvollzug sei überhaupt keine gerichtliche Kontrolle vorgesehen.
Mängel bei Fixierungen
Im Polizeikommissariat Billstedt (Hamburg) wurden nach Angaben der Nationalen Stelle weiterhin Fixierungen in Bauchlage durchgeführt, obwohl das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als unvereinbar mit den Mindestanforderungen eingestuft hat. Die Stelle bezeichnete das Vorgehen als inakzeptabel und als akute Gefährdung, die unverhältnismäßige Schmerzen verursache und sofort eingestellt werden müsse.
Lange Unterbringungen in Sicherungsverwahrung
In den Justizvollzugsanstalten Bernau (Bayern) und Tonna (Thüringen) dokumentierte die Nationale Stelle Unterbringungen von psychisch auffälligen Gefangenen in besonders gesicherten Hafträumen für 31 bzw. 39 Tage. Solche Dauerdauern widersprächen dem ursprünglichen Sicherungszweck und wurden daher beanstandet.
Todesfälle in der Sicherungsverwahrung
Die Nationale Stelle ermittelte, dass in der Sicherungsverwahrung der JVA Werl (Nordrhein‑Westfalen) zwischen 2020 und 2024 19 Todesfälle bei einem Durchschnittsalter von 57,3 Jahren auftraten. Das Justizministerium des Landes bewertete dies als zufällige Häufung natürlicher Todesfälle ohne strukturelle Ursachen, während die Nationale Stelle die Einschätzung als äußerst problematisch bezeichnete, weil sie keine tiefere Aufklärung vorsieht.
Ressourcen und strukturelle Herausforderungen
Die Nationale Stelle wies darauf hin, dass rund 13 000 Orte der Freiheitsentziehung in Deutschland regelmäßig überprüft werden müssten, jedoch nur zehn ehrenamtliche Mandatsträger zur Verfügung stehen. Diese personelle Begrenzung erschwere eine flächendeckende Kontrolle erheblich.
Ausblick
Angesichts der festgestellten Mängel fordert die Nationale Stelle eine verbesserte personelle und materielle Ausstattung sowie eine konsequente Umsetzung der gerichtlichen Aufsichtsvorgaben, um die Menschenwürde in allen Einrichtungen des Freiheitsentzugs zu sichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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