Deutschland: Jahresbericht zur Staatsmodernisierung – Fortschritte und Ausblick
Kerninformationen
Anfang Oktober 2025 hat das Kabinett den Jahresbericht zur Staatsmodernisierung vorgestellt. Der Bericht gibt Aufschluss über den Stand von mehr als 80 Maßnahmen, die darauf abzielen, Verwaltung, Bürger und Unternehmen zu entlasten und die digitale Infrastruktur auszubauen.
Umfang der Modernisierungsagenda
Die Modernisierungsagenda Bund umfasst über 80 Maßnahmen, darunter 23 Hebelprojekte mit besonders hoher Wirkung. Sie wurden seit Regierungsbeginn initiiert, um Bürokratie zu reduzieren und digitale Services zu stärken.
Quantitative Ergebnisse
Fünf der 23 Hebelprojekte sind bereits abgeschlossen, die übrigen befinden sich in Umsetzung. Von den 80 Maßnahmen sind 62 in Umsetzung, sieben abgeschlossen und elf in Vorbereitung. Im Bereich Bürokratierückbau wurde der jährliche Erfüllungsaufwand um mehr als zehn Milliarden Euro gesenkt.
Digitale Fahrzeugdokumente
Der digitale Führerschein und das digitale Fahrzeugdokument sollen künftig über die EU‑weite digitale Brieftasche (EUDI‑Wallet) nutzbar sein. Damit entfällt das Mitführen physischer Dokumente und die Verwaltung wird effizienter.
Beschleunigter Wohnungsbau
Das „Bau‑Turbo“-Programm ermöglicht schnellere Genehmigungsverfahren, indem bestimmte Planungsauflagen entfallen können, sofern die Gemeinde zustimmt. Ziel ist ein zügigerer und kostengünstigerer Wohnungsbau.
Digitales Gründungsverfahren
Das Projekt „G24 – Gemeinsam Schneller Gründen“ stellt ein einheitliches Online‑Portal bereit, über das Unternehmensgründungen und steuerliche Erfassungen gleichzeitig abgewickelt werden können.
Föderale Zusammenarbeit
Im Dezember 2025 einigte sich Bund und Länder auf die Föderale Modernisierungsagenda mit über 200 Maßnahmen. Dazu gehören das antragslose Kindergeld ab 2027 und die elektronische Anmeldung des Wohnsitzes.
Zukünftige Gesetzesinitiativen
Geplant sind das Berichtsentlastungsgesetz, das Berichtspflichten reduziert, sowie die Genehmigungsfiktion, bei der Anträge nach Fristablauf als genehmigt gelten. Weitere Anpassungen des Bauvertragsrechts sollen das Bauen vereinfachen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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