Deutschland: Keine automatische Weiterleitung von Make it in Germany zur BA-Hotline
Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2026 bestätigt, dass Anfragen, die über die Internetseite „Make it in Germany“ zur Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (ALiD) weitergeleitet werden, nicht automatisch zu Kunden der Bundesagentur für Arbeit (BA) führen.
Funktionsweise der ALiD-Hotline
Die ALiD-Hotline wird gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit betrieben und bietet eine niedrigschwellige Erst‑ und Verweisberatung. Anfragen zu Arbeit, Beruf und Jobsuche werden von der BA bearbeitet, während Themen zu Einreise, Aufenthalt, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Spracherwerb vom BAMF übernommen werden.
Datenverarbeitung und Speicherung
Nach Beendigung des Gesprächs wird der Vorgang geschlossen, es erfolgt keinerlei Datenspeicherung. Auch bei den vom BAMF betreuten Themensträngen findet kein Case‑Management statt.
Registrierung und Nachverfolgung
Um Kundendaten zum Zwecke der Vermittlung erheben zu können, müssen sich Bewerber aus dem Ausland bei der BA zunächst freiwillig registrieren. Da die Registrierung freiwillig ist, kann die BA nicht ermitteln, ob über die Hotline gestellte Anfragen zu konkreten Vermittlungen führen.
Keine Datenverknüpfung
Die Bundesregierung betont, dass weder Daten aus der ALiD‑Hotline erhoben noch ein Konnex zu den Datenbanken der BA besteht.
Hintergrund zum Portal
Die mehrsprachige Internetseite „Make it in Germany“ wurde 2012 eingerichtet und dient als offizielles Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte, Studenten und Wissenschaftler aus dem Ausland. Sie informiert über Leben und Arbeiten in Deutschland.
Rechtlicher Kontext
Die Ausführungen basieren auf der Antwort der Bundesregierung (Dokument 21/6168) auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (Dokument 21/5903).
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung