Am 5. Mai 2026 teilte die Bundesregierung mit, dass ihr derzeit keine Informationen aus den amtlichen Kontrollen der Länder über besondere Auffälligkeiten bei Lebensmitteln und Futtermitteln aus den Mercosur-Staaten vorliegen.
Hintergrund zu Mercosur
Zu den Mercosur-Staaten zählen Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Diese Länder exportieren landwirtschaftliche Erzeugnisse in die Europäische Union, die dort den Verbrauchern angeboten werden.
Rechtlicher Rahmen
Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 müssen Lebensmittel und Futtermittel, die in die EU eingeführt werden, die Anforderungen des EU‑Lebensmittelrechts oder von der EU anerkannte gleichwertige Bedingungen erfüllen. Alternativ können die im Rahmen eines bilateralen Abkommens festgelegten Anforderungen gelten.
Aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung betont, dass die Verpflichtung zur vollumfänglichen Einhaltung der EU‑SPS‑Standards – also der Produkt‑ und Lebensmittelsicherheit sowie der Tier‑ und Pflanzengesundheit – für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus den genannten Mercosur‑Staaten gilt.
Bedeutung fĂĽr Importe
Damit bleibt die Voraussetzung bestehen, dass sämtliche aus Drittländern importierten Erzeugnisse die EU‑Standards zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen erfüllen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Ausblick
Die Bundesregierung wird die Überwachung durch die Länder weiter beobachten und bei Bedarf weitere Informationen bereitstellen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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