Deutschland: Dienstreisen der Beauftragten fĂĽr sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im ersten Legislaturjahr
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion mitgeteilt, dass der Beauftragte für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ersten Jahr der laufenden Legislaturperiode keine Dienstreisen im Sinne des Bundesreisekostengesetzes durchgeführt habe. Stattdessen seien sämtliche Aufwendungen aus der Aufwandspauschale beglichen worden.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion stellte am 21. Juni 2026 die Kleine Anfrage (21/6641) und erhielt am 21. Juli 2026 die offizielle Antwort (21/7084). Ziel der Anfrage war die Klärung, ob und in welchem Umfang der Beauftragte dienstlich außerhalb von Berlin unterwegs sei.
Aufgaben des Beauftragten
Der Beauftragte, Sophie Koch (SPD), ist für die Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zuständig. Zu den Kernaufgaben zählen die Beratung von Ministerien, die Durchführung von Öffentlichkeitskampagnen und die Begleitung von Veranstaltungen, die das Thema Vielfalt adressieren.
Rechtlicher Rahmen
Nach dem Bundesreisekostengesetz gelten Reisen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, als Dienstreisen und unterliegen speziellen Abrechnungsregeln. Da die Aufwendungen des Beauftragten aus einer pauschalen Aufwandspauschale gedeckt seien, entfielen nach Angaben der Bundesregierung Reisen im Sinne des Gesetzes.
TerminĂĽbersicht
Im genannten Zeitraum habe der Beauftragte rund 40 Termine außerhalb Berlins wahrgenommen. Diese Termine umfassten unter anderem Gespräche mit Landesbehörden, Teilnahme an Fachkonferenzen und Besuche von Initiativen, die sich für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt einsetzen.
Reaktion der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion betont, dass Transparenz über die Nutzung öffentlicher Mittel wichtig sei, und fordert künftig detailliertere Angaben zu den Aktivitäten des Beauftragten. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die aktuelle Praxis den gesetzlichen Vorgaben entspreche und die Aufwandspauschale die anfallenden Kosten decke.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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