Deutschland: Keine Ermittlungen zu PMK‑links 2023, Verfahren gegen Vulkane/Vulkangruppen 2024
Im Jahr 2024 hat die Generalbundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten sowie gegen Unbekannt eingeleitet, das die Vereinigung „Vulkane/Vulkangruppen“ betrifft. Die Information stammt aus einer Antwort (21/6154) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5254) der Fraktion Die Linke.
Ermittlungsstand 2024
Das Verfahren wurde entweder von der Generalbundesanwaltschaft selbst geführt oder von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen. Es richtet sich gegen Personen, die im Zusammenhang mit der genannten Vereinigung verdächtigt werden, politisch motivierte Straftaten zu unterstützen.
Vorjahr 2023
Im Vorjahr, also 2023, wurde im Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität linksseitig kein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder von den Landesstaatsanwaltschaften übernommen.
Beteiligte Institutionen
Die Antwort wurde vom Bund, vertreten durch die Bundesregierung, veröffentlicht und ist im Pressebereich des Deutschen Bundestags verfügbar. Die Redaktion des Bundestags, namentlich Frank Bergmann und weitere Mitarbeitende, hat die Mitteilung herausgegeben.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Die Linke stellte die Kleine Anfrage, um Aufklärung über die Tätigkeit und mögliche strafrechtliche Verfolgung im Bereich politisch motivierter Kriminalität links zu erhalten.
Die Vereinigung „Vulkane/Vulkangruppen“ steht im Fokus der Ermittlungen, weil ihr nach Angaben der Behörden eine mögliche Verbindung zu politisch motivierten Straftaten zugeschrieben wird.
Weitere Verfahrensschritte können von den jeweiligen Staatsanwaltschaften der Länder übernommen oder eigenständig weiterverfolgt werden.
Die Mitteilung wurde am 02.06.2026 im Pressebereich des Bundestags veröffentlicht und gibt Aufschluss über die aktuelle Lage im Bereich politisch motivierter Kriminalität links.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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