Ein Ministerium teilte mit, dass kein Kauf oder keine Enteignung der Raffinerie PCK im brandenburgischen Schwedt vorgesehen ist. Die Aussage stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Treuhandverwaltung als Sicherheitsinstrument
Die Mineralöl‑ und EnergieversorgungsÂsicherheit der Bundesrepublik Deutschland sei durch die Anordnung einer Treuhandverwaltung ĂĽber die deutschen Rosneft‑Tochtergesellschaften nach § 6a AuĂźenwirtschaftsgesetz (AWG) gesichert, erklärte die Regierung. Das Bundesministerium fĂĽr Wirtschaft und Energie habe die Bundesnetzagentur am 16. September 2022 als Treuhänderin ĂĽber die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) eingesetzt.
Rechtliche Grundlagen
Die Treuhandverwaltung wurde zunächst nach § 17 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) eingerichtet und seit dem 28. Februar 2026 nach § 6a AWG fortgeführt, wodurch die frühere Regelung nach EnSiG abgelöst wurde. Die Verlängerungen der Treuhandverwaltung wurden mehrfach durchgeführt.
Stabilisierung der Energieversorgung
Durch die Anordnung der Treuhandverwaltung habe die Lage stabilisiert, sodass die betroffenen Unternehmen und die zugehörigen Raffinerien weiterhin das Funktionieren des Gemeinwesens im Energiesektor gewährleisten und die Energieversorgungssicherheit aufrechterhalten können.
Keine Kauf- oder Enteignungspläne
In der Antwort wurde ausdrücklich betont, dass weder ein Kauf noch eine Enteignung der PCK-Refinery seitens der Bundesregierung erwogen wird. Damit entfallen Spekulationen über mögliche Eigentumsänderungen.
Reaktion der Opposition
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage nach möglichen Kauf- oder Enteignungsabsichten gefragt. Die Regierung wies die Anfrage zurück und verwies auf die bestehenden treuhänderischen Regelungen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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