Germany: Kfz-Steuerbefreiungen für Inhaber des Merkzeichens VB aufgehoben
Aufhebung von rund 160 Steuerbefreiungen seit Jahresbeginn
Die Generalzolldirektion hat seit dem 1. Januar 2024 etwa 160 Bescheide, die eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Inhaber des Merkzeichens „VB“ (Versorgungsberechtigung) gewährt hatten, aufgehoben oder die Aufhebung angekündigt. Die Maßnahme betrifft Fahrzeughalter, die das Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis führen.
Hintergrund einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion
Die Bundesregierung erhielt am 21. Februar 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, in der der Fragesteller über vermehrte Berichte informierte, wonach der Zoll bereits gewährte Befreiungen für „einsatzgeschädigte Veteranen der Bundeswehr“ revidiere. Die Anfrage forderte Auskunft über den Stand der Befreiungen und die Gründe für etwaige Änderungen.
Antwort der Bundesregierung mit Vorbemerkung
In ihrer schriftlichen Antwort vom 21. Februar 2026 verwies die Bundesregierung auf die genannten 160 Aufhebungen und erklärte, dass sie die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis nehme, jedoch weder den darin enthaltenen Wertungen zustimme noch die dort dargestellten Sachverhalte bestätige.
Rechtlicher Rahmen der Kfz-Steuerbefreiung
Das Merkzeichen „VB“ berechtigt grundsätzlich zu einer Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, wenn der Inhaber aufgrund einer dauerhaften Behinderung Anspruch auf Versorgungsleistungen hat. Die Befreiung wird von der Zollverwaltung im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung umgesetzt.
Umfang der Aufhebungen und Ankündigungen
Nach Angaben der Generalzolldirektion wurden seit Jahresbeginn 2024 exakt 160 Steuerbescheide mit einer entsprechenden Befreiung aufgehoben oder die Aufhebung wurde angekündigt. Die betroffenen Fahrzeughalter erhalten in der Regel eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
Stellungnahme der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion betonte in ihrer Anfrage, dass die Aufhebung der Befreiungen insbesondere „einsatzgeschädigte Veteranen der Bundeswehr“ betreffe und forderte eine transparente Darlegung der Kriterien. In der Regierungsantwort wurde jedoch keine weiterführende Begründung zu den einzelnen Fällen gegeben.
Bedeutung für betroffene Fahrzeughalter
Betroffene Inhaber des Merkzeichens müssen künftig mit einer regulären Kraftfahrzeugsteuer rechnen, sofern keine erneute Befreiung beantragt und bewilligt wird. Die Aufhebung kann finanzielle Auswirkungen haben, die individuell unterschiedlich ausfallen können.
Ausblick und weitere Verfahren
Die Zollverwaltung prüft weiterhin Anträge auf Steuerbefreiungen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Weitere Aufhebungen können folgen, wenn die Voraussetzungen für das Merkzeichen nicht mehr erfüllt sind. Betroffene werden aufgefordert, sich bei Unsicherheiten an die zuständige Behörde zu wenden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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