Deutschland: KI in Rüstungs- und Exportkontrolle – aktueller Stand
Künstliche Intelligenz findet bislang keine Anwendung in der deutschen Rüstungs- und Exportkontrolle.
Antwort auf Kleine Anfrage
In einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erklärte die Bundesregierung, dass weder Systeme künstlicher Intelligenz noch Verfahren des maschinellen Lernens derzeit direkt oder indirekt in den bestehenden Rüstungskontrollverträgen vorgesehen seien.
Forschungs- und Testaktivitäten
Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr prüft mögliche Anwendungen von KI in geschlossenen Testumgebungen, um Verifikationsverfahren zu erproben.
Digitale Antragsverfahren
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle untersucht, ob KI künftig in einem neu konzipierten digitalen Antrags‑ und Bearbeitungsportal eingesetzt werden kann.
Herausforderungen bei der Verifikation
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der doppelte Verwendungszweck neuer Technologien, Geheimhaltung und Intransparenz die abschließende Verifizierung erschweren, ob andere Staaten KI‑Modelle für militärische Zwecke trainieren.
Politische Zielsetzung
Ein verantwortungsvoller Umgang mit militärischer KI‑Entwicklung und -Nutzung soll im Einklang mit völkerrechtlichen Bestimmungen erfolgen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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