Ab dem Frühjahr 2027 wird das Kindergeld in Deutschland ohne vorherigen Antrag ausgezahlt, wie das Kabinett und der Bundestag beschlossen haben. Die Maßnahme soll die finanzielle Unterstützung für Familien vereinfachen und den bürokratischen Aufwand nach der Geburt reduzieren.
Zwei‑stufige Einführung
Die Umstellung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe, die im Frühjahr 2027 beginnt, erhalten Familien, die bereits Kindergeld beziehen, die Leistung automatisch, weil die erforderlichen Daten bereits bei der Familienkasse vorliegen. In der zweiten Stufe, die Ende 2027 startet, wird das antragslose Kindergeld auch für das erste Kind ausgezahlt, sofern mindestens ein Elternteil mit dem Kind im Inland wohnt, eine IBAN vorliegt und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Datenbasierte Auszahlung
Die Auszahlung beruht auf einem automatisierten Datenaustausch zwischen den Behörden, das sogenannte Once‑Only‑Prinzip. Dabei müssen Bürger und Unternehmen die relevanten Informationen nur einmal bei einer Behörde einreichen; die Daten werden anschließend sicher zwischen den Behörden weitergeleitet. Beispielsweise übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer‑ID eines neugeborenen Kindes nach Mitteilung des Standesamtes automatisch an die Familienkasse.
Prüfung des Anspruchs
Das antragslose Verfahren ersetzt die Antragstellung, nicht jedoch die Anspruchsprüfung. Bei unvollständiger Datenlage oder Zweifeln am Anspruch bleibt die bisherige Praxis der Familienkasse bestehen.
Ziele und erwartete Effekte
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte, dass das Vorhaben den Bürokratierückbau vorantreiben und Eltern ermöglichen soll, sich nach der Geburt voll auf ihr Kind zu konzentrieren, anstatt Papierkram zu erledigen. Durch die Automatisierung sollen Zeit gespart und Verwaltungsprozesse beschleunigt werden.
Politische Stellungnahme
Klingbeil erklärte: „Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist.“ Damit soll das Kindergeld zu einer der wichtigsten finanziellen Leistungen für Familien weiter verbessert werden.
Einordnung in die Modernisierungsagenda
Das antragslose Kindergeld ist Teil der föderalen Modernisierungsagenda, die insgesamt mehr als 200 Maßnahmen zum Bürokratierückbau umfasst. Neben dem Kindergeld sollen künftig auch vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen für Bürger bereitgestellt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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