Deutschland: Kindeswohlgefährdungen mit Hinweis auf sexuelle Gewalt im Jahr 2024
Statistische Erfassung 2024
Im Jahr 2024 haben Jugendämter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in 2.762 Fällen eine Kindeswohlgefährdung mit Hinweisen auf sexuelle Gewalt festgestellt, gegenüber 2.360 Fällen im Vorjahr. Die Zahlen stammen aus einer Gefährdungseinschätzung, die von den zuständigen Behörden durchgeführt wurde.
Verteilung nach Betreuungsformen
Von den betroffenen Minderjährigen lebten 83 Kinder in einer Pflegefamilie (2023: 76), 190 in einer Einrichtung mit Betreuung (2023: 176) und 61 in einer sonstigen Einrichtung (2023: 29). Die Aufschlüsselung gibt Aufschluss über die unterschiedlichen Betreuungssituationen, in denen die Gefährdungen auftraten.
Datenlage zu Inobhutnahmen
Die Statistik erfasst nicht, ob es sich bei den Fällen um Inobhutnahmen handelte. Laut Regierungsangaben wird dieser Aspekt nur in einem Teil der Fälle erfasst, sodass eine vollständige Bewertung der Inobhutnahmen nicht möglich ist.
Ursachen der Gefährdung
Die Regierung weist darauf hin, dass die Gefahr nicht ausschließlich von Pflegeeltern oder Mitarbeitenden ausgehen muss. Auch Gleichaltrige oder die Herkunftseltern können als potenzielle Gefährdungsquellen genannt werden.
Regierungsantwort
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion verweist die Bundesregierung bei vielen offenen Fragen zu Inobhutnahmen auf öffentlich zugängliche Statistiken und betont, dass weitere Detailinformationen dort zu finden seien.
Ausblick
Die vorliegenden Zahlen verdeutlichen, dass Kindeswohlgefährdungen mit sexuellem Hintergrund nach wie vor ein relevantes Thema für die Jugendämter darstellen. Weitere Analysen und transparente Daten könnten dazu beitragen, gezielte Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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