Deutschland: Kleine Anfrage der AfD zu antiziganistischen Straftaten 2025
Einreichung der Anfrage
Im Bundestag wurde am 1. Juli 2026 eine Kleine Anfrage eingereicht, in der nach der Zahl antiziganistischer Straftaten im Jahr 2025 gefragt wird. Die Anfrage richtet sich an das Bundesinnenministerium, das für die Erfassung solcher Straftaten zuständig ist.
Inhalt der Anfrage
Die Fraktion der Alternative für Deutschland verlangt Auskunft darüber, wie viele antiziganistische Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr begangen wurden und wie viele Tatverdächtige bislang ermittelt werden konnten.
Antwort der Bundesregierung
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums liegen bislang keine veröffentlichten Gesamtdaten vor; die Behörde prüft jedoch, welche Statistiken dem Parlament zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung der Fraktion
Die Fraktion begründet die Anfrage mit dem Ziel, Transparenz über die Entwicklung von Hasskriminalität zu schaffen und mögliche Präventionsmaßnahmen zu prüfen.
Reaktionen anderer Fraktionen
Oppositionelle Fraktionen haben erklärt, dass sie die Initiative begrüßen, solange die Daten vollständig und unverzerrt veröffentlicht werden.
Weiteres Verfahren
Das Parlament wird voraussichtlich im nächsten Sitzungsintervall über die Vorlage der gewünschten Zahlen entscheiden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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