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Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Grunderwerbsteuer bei unverheirateten Paaren
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AI GENERATED 27.04.2026 • 14:55 Politik und Gesellschaft

Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Grunderwerbsteuer bei unverheirateten Paaren

Deutschland: Kleine Anfrage zur Grunderwerbsteuer bei unverheirateten Paaren

Am 27. April 2026 hat die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (21/5474) eingereicht, um Auskunft über die Anzahl von Grundstücksübertragungen zwischen ehemaligen Ehegatten sowie zwischen unverheirateten Paaren zu erhalten, die zur Erhebung der Grunderwerbsteuer geführt haben.

Hintergrund der Anfrage

Die Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, das Abgeordnete nutzen, um von der Regierung detaillierte Informationen zu erhalten. In diesem Fall soll die Fraktion Die Linke prüfen, in welchem Umfang die Grunderwerbsteuer bei privaten Immobilienübertragungen zwischen Partnern ohne Eheschließung anfällt.

Ziel der Untersuchung

Die Anfrage verlangt nach genauen Zahlen zu beiden Szenarien: Erstens die Anzahl der Übertragungen zwischen ehemaligen Ehegatten, die nach einer Scheidung oder Trennung erfolgt sind, und zweitens die Anzahl der Übertragungen zwischen unverheirateten Paaren, die steuerlich relevant sind.

Erwartete Daten

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden die entsprechenden Daten von den Finanzämtern im Rahmen ihrer Jahresberichte erfasst. Die Fraktion erwartet, dass die Behörde die Zahlen für das letzte Kalenderjahr sowie für die letzten fünf Jahre bereitstellt.

Relevanz für die Steuerpolitik

Die ermittelten Zahlen könnten Aufschluss darüber geben, in welchem Umfang die Grunderwerbsteuer bei privaten Partnerschaften zur Einnahme des Bundes beiträgt. Damit erhalten Gesetzgeber eine Grundlage für mögliche Anpassungen der steuerlichen Regelungen.

Stellungnahme der Fraktion

Ein Sprecher der Fraktion Die Linke erklärte, dass die Transparenz über die steuerliche Belastung unverheirateter Paare wichtig sei, um eine gerechte Steuerpolitik zu gewährleisten.

Weiteres Vorgehen

Die Bundesregierung hat die Bearbeitung der Anfrage zugesagt und wird die gewünschten Informationen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Wochen an den Bundestag übermitteln.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Übertragung

Originalquelle

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