Am 30. September 2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, in der die Verteilungswirkungen des Familienleistungsausgleichs untersucht werden sollen. Die Anfrage bezieht sich auf den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes für das Jahr 2027.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Erhöhungen des Kindergeldes sowie der Kinderfreibeträge für die Jahre 2027 und 2028 vor. Ziel ist es, die finanzielle Belastung von Familien zu verringern und die steuerliche Entlastung zu modernisieren.
Ziel der Anfrage
Die gestellten Fragen richten sich insbesondere auf die geplante Anhebung des Freibetrags für den Betreuungs‑, Erziehungs‑ oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Die Fraktion will klären, welche Verteilungseffekte diese Anpassungen auf verschiedene Einkommensgruppen haben.
Erwartete Auswirkungen
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten die Änderungen das Nettoeinkommen von Familien mit Kindern signifikant erhöhen. Gleichzeitig wird erwartet, dass die staatlichen Ausgaben im Rahmen des Familienleistungsausgleichs steigen.
Verfahren der Kleinen Anfrage
Eine Kleine Anfrage ermöglicht es Parlamentariern, von der Bundesregierung detaillierte Informationen zu erhalten. Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist zu antworten, sodass die Abgeordneten die Ergebnisse in nachfolgenden Sitzungen prüfen können.
Weiteres Vorgehen
Nach Eingang der Ministeriumsantwort wird die Fraktion die Ergebnisse analysieren und gegebenenfalls im parlamentarischen Diskurs weitere Schritte einleiten. Eine mögliche Anpassung des Gesetzentwurfs könnte im Rahmen der nächsten Gesetzgebungsperiode diskutiert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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