Am 13. Juli 2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (hib 581/2026) eingereicht, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Grundlagen ihrer Aussage zu belegen, dass das Klimaziel für das Jahr 2030 erreicht werden kann.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage richtet sich auf Maßnahmen im Gebäude‑ und Verkehrssektor und verlangt nach den wissenschaftlichen oder methodischen Gutachten, die der Bundesregierung als Basis für ihre Prognosen dienen.
Geforderte wissenschaftliche Gutachten
Die Fraktion verlangt zudem Auskunft über juristische Gutachten, die die Annahme stützen, dass der aktuelle Rückbau deutscher und europäischer Klimapolitik – etwa die Abschaffung des EU‑Verbrenner‑Verbots und die Streichung der 65‑Prozent‑Regelung im Gebäudeenergiegesetz – nicht gegen das im Artikel 20a des Grundgesetzes verankerte Verschlechterungsverbot im Klimaschutz verstößt.
Stellungnahmen von Umweltbundesamt und Expertenrat fĂĽr Klimafragen
Das Umweltbundesamt sowie der Expertenrat für Klimafragen (ERK), das die Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches Gremium berät, haben jedoch gegenteilige Prognosen veröffentlicht und gehen davon aus, dass die genannten Ziele nicht erreicht werden.
Rechtliche Bewertung der Klimapolitik
Die Abgeordneten möchten klären, auf welchen rechtlichen Analysen die Behauptung beruht, dass die genannten politischen Änderungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Dokumentation und Veröffentlichung
Die Kleine Anfrage verweist auf das Dokument 21/6867, das im parlamentarischen Verfahren eingereicht wurde. Die Pressemitteilung des Bundestags (hib) wurde am selben Tag veröffentlicht.
Ausblick
Die weitere Bearbeitung der Anfrage wird von den zuständigen Ausschüssen des Bundestags verfolgt, um Transparenz über die wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Klimapolitik zu schaffen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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