Der Bundestag hat am 26. August 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum geplanten Netzanschlusspaket und dem darin enthaltenen Redispatch‑Vorbehalt erhalten.
Geforderte Kostendaten
Die Anfrage (21/7643) verlangt Aufschlüsselungen der Kosten für das Netzengpassmanagement in den Jahren 2024 und 2025 sowie detaillierte Angaben zu den Redispatch‑Kosten, die durch die Abregelung erneuerbarer Energien und den Einsatz konventioneller Kraftwerke entstanden sind.
Technische und regulatorische Fragen
Weitere Punkte betreffen Hemmnisse und Kosteneffekte des grenzüberschreitend optimierten Redispatch, die Kriterien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Ausweisung kapazitätslimitierter Abschnitte sowie die Auswirkungen solcher Bereiche auf den Ausbau standortgebundener Anlagen, insbesondere Wind‑Onshore‑Projekte in Windvorranggebieten.
Stellungnahme der Regierung
In einer im März veröffentlichten Stellungnahme bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium, dass das Instrument des Redispatch‑Vorbehalts weiterhin Bestand habe. In kapazitätslimitierten Netzgebieten soll demnach auf die Redispatch‑Ausgleichszahlung verzichtet werden, wenn erneuerbare Erzeugungsanlagen trotz der Limitierung einen Anschluss beim zuständigen Netzbetreiber verlangen.
Nach Angaben des Ministeriums bedeutet dies, dass Betreiber erneuerbarer Anlagen in den betroffenen Zonen die finanziellen Folgen von Abschaltungen tragen, während konventionelle Kraftwerke zur Systembalance herangezogen werden können, was die Gesamtkosten des Stromsystems beeinflusst.
Die Fraktion fordert zudem Informationen darüber, wie der Redispatch‑Vorbehalt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für neue Wind‑Onshore‑Anlagen in den ausgewiesenen Vorranggebieten beeinflusst und welche Konsequenzen sich daraus für Investitionsentscheidungen ergeben könnten.
Der Pressedienst des Deutschen Bundestags nennt die verantwortlichen Redakteure und weist darauf hin, dass die Mitteilung im Rahmen des Nachrichtenangebots „heute im Bundestag“ veröffentlicht wurde.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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