Deutschland: Kleine Anfrage des Bundestags zu Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus
Eine Kleine Anfrage des Deutschen Bundestags, eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, fordert die Bundesregierung auf, Auskünfte über Umfang, Struktur und Gefährdungspotenzial christlich‑fundamentalistischer Milieus mit Bezügen zum Rechtsextremismus zu geben. Die Anfrage, registriert unter dem Aktenzeichen 21/6166, wurde am 1. Juni 2026 gestellt und richtet sich nach Erkenntnissen, die der Staat bereits zu diesem Thema gesammelt hat.
Hintergrund der Anfrage
Die Initiative der Grünen folgt auf wiederholte Hinweise aus Sicherheitsberichten, wonach sich in Teilen des religiösen Spektrums Gruppierungen mit extremistischen Tendenzen formieren könnten. Ziel der Abgeordneten ist es, ein klareres Bild über mögliche Überschneidungen zwischen religiösem Fundamentalismus und rechtsextremen Netzwerken zu erhalten, um geeignete Präventionsmaßnahmen zu prüfen.
Erwartete Inhalte der Regierungsantwort
Die Bundesregierung wird gebeten, vorhandene Analysen, insbesondere von Bundesamt für Verfassungsschutz und Innenministerium, zu präsentieren. Gefordert werden Daten zu Zahl und Verteilung der Milieus, deren organisatorische Strukturen sowie Einschätzungen zum Gefährdungspotenzial für die demokratische Grundordnung. Zusätzlich soll die Behörde darlegen, welche Strategien zur Beobachtung und Intervention bereits umgesetzt wurden.
Reaktionen im Parlament
Andere Fraktionen haben die Anfrage grundsätzlich unterstützt, betonten jedoch die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung, um religiöse Freiheit nicht unbegründet zu beschränken. Experten aus dem Bereich der Extremismusforschung weisen darauf hin, dass eine klare Trennung zwischen friedlichem Glauben und extremistischer Ideologie entscheidend sei, um wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Die Bundesregierung hat angekündigt, innerhalb der laufenden Legislaturperiode eine umfassende Stellungnahme zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen dem Parlament in einem gesonderten Bericht vorgelegt werden, um anschließend über mögliche legislative Anpassungen zu beraten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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